Kaum hatte Wallström strengere Genehmigungsverfahren gefordert, stieß sie auf Kritik, die ihr gerade auch von der deutschen Chemieindustrie entgegengebracht wurde. Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde mehrmals selbst in dieser Angelegenheit aktiv und warnte die Kommissarin vor unzumutbaren Regulierungen. Wie es scheint mit Erfolg, da von restriktiven Verfahren nicht mehr die Rede ist. Stattdessen sieht der jüngste Entwurf viele Ausnahmeregelungen vor: für Kosmetika, Lebensmittel-Zusatzstoffe und Substanzen, die ausschließlich für den Export außerhalb der Union
produziert werden.
Im Weißbuch hieß es noch, dass bei geeigneten Alternativen auf weniger gefährliche Ersatzstoffe ausgewichen werden solle. Heute stellen diese Alternativen keinen Grund mehr dar, eine gefährlichere Chemikalie nicht zuzulassen. Auch die angekündigte Umkehr der Beweislast entfällt, wonach die Hersteller verpflichtet gewesen wären, den überragenden Nutzen der Substanz nachzuweisen. Offenbar habe sich Wallström im Kampf mit Industriekommissar Erkki Liikanen
nicht durchsetzen können, moniert Greenpeace. (mir)