Klimawissenschaft unterstützt Zukunftsklage
- Ein Artikel von Baro Vicenta Ra Gabbert & Simone Miller
- mitwirkende Expert:innen Marissa Reiserer
- Hintergrund
Greenpeace und Germanwatch haben gemeinsam mit über 54.000 Mitkläger:innen eine neue Klima-Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Bundesregierung ignoriert jedoch wissenschaftliche Erkenntnisse und lehnt die Klimaklage ab.
54.584 Mitkläger:innen haben sich an der Verfassungsbeschwerde für besseren Klimaschutz beteiligt, die Greenpeace und Germanwatch im September 2024 bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe eingereicht haben. Sie fordern ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz und Schritte zur CO2-Reduktion im besonders klimaschädlichen Verkehrsbereich. Um über eine Zulassung der Verfassungsbeschwerde entscheiden zu können, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, mehrere Ministerien und Fachgremien im August 2025 um Stellungnahmen gebeten. Neben der Bundesregierung haben zwischen Oktober und Dezember 2025 auch drei umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen ihre Einschätzungen zu der Klimaklage vorgelegt - diese unterstützen in zentralen Punkten die verfassungsrechtlichen Argumente der Beschwerdeführer:innen.
So erklärte auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) die Erreichung der Klimaziele erschwert worden sei. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) unterstreicht die in der Verfassungsbeschwerde geforderte sektorübergreifende Koordination von Maßnahmen, um glaubwürdige, wirksame Klimapolitik sicherzustellen und die Freiheitsrechte heutiger und zukünftiger Generationen zu schützen. Auch der Expertenrat für Klimafragen (ERU) betont aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen, dass für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wurde die Argumentation der Klimakläger:innen und Umweltverbände inzwischen von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli 2025, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren.
Trotz der von Expert:innen bestätigten massiven Defizite der Klimapolitik auf allen Ebenen, lehnt die Bundesregierung mehr klimapolitische Verantwortung ab. In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht vom Dezember 2025 weist sie weitere Verpflichtungen für effektiven Klimaschutz zurück und bewertet unter anderem die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform, ambitioniertere Klimaschutz-Ziele wären nicht erforderlich. Dazu die schwarz-rote Regierung: Da Klimaschutz ein globales Problem sei, könne von Deutschland nicht mehr erwartet werden als „im Strom mitzuschwimmen“. Die Bundesregierung erkennt in ihrem Schreiben auch keinen unzureichenden Klimaschutz im Verkehrssektor und keine problematischen sozialen Verwerfungen durch die Verzögerung des Klimaschutzes.
Wie geht es 2026 weiter mit der Zukunftsklage? Die Anwält:innen der Beschwerdeführer:innen werden nun eine Erwiderung auf die Stellungsnahme der Bundesregierung in Karlsruhe einreichen. Anschließend entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Beschwerde verhandelt wird. Zeitgleich zu den laufenden Verfassungsbeschwerden ist die Bundesregierung durch das geltende Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis Ende März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden. Laut den offiziellen CO2-Prognosen des Umweltbundesamts werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in beiden Zieljahren verfehlt.
„Endlich reagiert die Bundesregierung auf die Klage von über 54.000 Menschen, aber dabei ignoriert sie wissenschaftliche Erkenntnisse zum Stand der Klimakrise weitgehend. Während die Wissenschaft in ihren Stellungnahmen die Defizite beim Klimaschutz benennt, sieht die Bundesregierung kein Problem. Das ist grob fahrlässig. Wir alle in Deutschland haben ein Grundrecht auf ausreichenden und gerechten Klimaschutz, um ein gutes Leben für alle zu sichern."
Herbst 2024: Die Zukunftsklage wird eingereicht
In der Bundespressekonferenz hatte die Umweltrechtlerin Roda Verheyen Ende Juni 2024 ein Angebot gemacht, wie viele Menschen gemeinsam für besseren Klimaschutz eintreten können: Der zweiten Klima-Verfassungsbeschwerde nach 2021 konnten sich alle in Deutschland lebenden Menschen anschließen, um von ihrer Kanzlei vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten zu werden: in einer gemeinsamen Beschwerde gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes (KSG). "Jede und jeder Einzelne hat ein unveräußerliches Recht auf Klimaschutz", so Verheyen: "Es ist an der Zeit, dass der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt wird. Die Bundesregierung verschleppe wirksame und sozial gerechte Klimaschutz-Maßnahmen und verletzt damit Freiheits- und Gleichheitsrechte: "Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden - die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil.”
Der Verfassungsbeschwerde für eine klimagerechte Zukunft haben sich im in rund zehn Wochen im Sommer 2024 54.584 Menschen ab 14 Jahren angeschlossen und damit ein weithin beachtetes Signal an die Bundesregierung geschickt: Es ist Zeit für effektiven Klimaschutz! Klagen gegen nachlässigen Klimaschutz haben bereits weltweit Erfolge erzielt. Bereits im Jahr 2021 erstritten einige Klagende, die von Verheyen vertreten wurden, in einem wegweisenden Urteil die Anerkennung des Klimaschutzes als Verfassungsrecht. Nun fordern diese und weitere Kläger:innen die konsequente Umsetzung dieses Klima-Beschlusses durch rasche und effektive Maßnahmen und ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz.
Viele Menschen sind in Sorge über die Folgen der Klimakrise mit Hitzewellen und Überschwemmungen auch in Deutschland. Und sie lesen, dass Deutschland nicht auf Kurs ist, um seine ohnehin nur schwachen Klimaziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die Bundesregierung verliert an Tempo beim Klimaschutz, im Gebäude- und Verkehrssektor steigen die Treibhausgasemissionen. Doch ohne zeitnah gegenzusteuern, werden in Zukunft Maßnahmen nötig, die verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte einschränken – etwa durch dann sprunghaft steigende CO2-Preise oder drastische Maßnahmen wie Fahrverbote für Verbrenner.
Eine gerechte Zukunft für alle
Sozial und ökologisch
Wir setzen uns für eine Welt ein, in der alle Menschen gleiche Chancen erhalten. Macht, Besitz und Wohlstand müssen weltweit und generationenübergreifend gerechter verteilt sein. So sorgen wir dafür, dass die einen nicht unter dem Lebensstil der anderen leiden müssen. Umweltzerstörung und soziale Ungerechtigkeit sind eng miteinander verbunden – beide zu beenden ist Klimagerechtigkeit.
Für einen Systemwandel
Unsere Wirtschafts- und Lebensweisen stehen an einem Wendepunkt. Wir haben die Wahl, ob er durch Krisen erzwungen wird oder ob wir ihn bewusst und verantwortungsvoll gestalten. Jetzt ist der Moment, aktiv einzuschreiten und die Grundlagen für eine gerechte und nachhaltige Zukunft zu legen. Wir bezeichnen diesen Prozess als „sozial-ökologische Transformation“. Mehr dazu hier.
Verfassungsbeschwerde 2024
Anzahl Seiten: 178
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Zusammenfassung Verfassungsbeschwerde zu KSG-Novelle und Ambition
Anzahl Seiten: 9
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Zusammenfassung Verfassungsbeschwerde Verkehrssektor
Anzahl Seiten: 11
Dateigröße: 678.04 KB
HerunterladenVerschleppter Klimaschutz verletzt Grundrechte
"Wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, wird unser CO2-Budget für eine nachhaltige Zukunft in wenigen Jahren aufgebraucht sein”, erklärte Roda Verheyen. “Ein zu langsames Tempo beim Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte aller Menschen. Aufschieben ist keine Option mehr." Verheyen stützt sich auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im April im Fall der KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz urteilte, dass jeder Staat den Reduktions- und Transformationspfad für seine Klimaziele umsetzen muss. Die Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch richtet sich besonders gegen verschleppte Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor.
Durch die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung, vor allem im Verkehrsbereich, sind später umso härtere, unverhältnismäßige Maßnahmen erwartbar, die Freiheitsrechte verletzen. Besonders betroffen sind dann Menschen auf dem Land mit geringem Einkommen, die bereits heute kaum Mobilitätsangebote haben und vom sozialen Leben abgeschnitten sind. Freiheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen! Wir brauchen dringend eine umweltfreundliche und sozial gerechte Verkehrswende mit einem verbesserten öffentlichen Nahverkehr als Alternative zum eigenen, kostspieligen Auto.
Als die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht wurde, hat der Verkehrssektor im dritten Jahr in Folge seine Klimaziele nicht eingehalten. Auch zukünftig ist der Verkehr nicht auf Kurs, um sein CO2-Einsparziel zu erreichen, bescheinigt der Expertenrat für Klimafragen, ein wissenschaftliches Beratergremium der Bundesregierung, im Juni 2024. Die heutige Untätigkeit führt jedoch zu ungleich schwerwiegenden Eingriffen in der Zukunft. Denn: Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral ist. Das bedeutet, dass gar kein klimaschädliches Gas freigesetzt oder jeglicher Ausstoß ausgeglichen wird. Je länger notwendige Schritte für Klimaschutz im Verkehr blockiert werden, desto weniger Zeit bleibt, die langfristigen Ziele zu erreichen. Ohne Maßnahmen, wie zum Beispiel einem Tempolimit auf Autobahnen oder dem Abbau klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg, werden Grundrechte verletzende Freiheitseinschränkungen unvermeidbar.
Verschiebt die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr weiterhin in die Zukunft, würden bereits in den 2030er Jahren harte Einschnitte drohen, bis hin zu Fahrverboten - dies zeigt auch die Studie “Wie ausbleibender Klimaschutz künftige Generation belastet” des NewClimate Institut im Auftrag von Greenpeace und Germanwatch, als wissenschaftliches Fundament der Verfassungsbeschwerde. Wie tiefgreifend der Gesetzgeber in den 2030er Jahren eingreifen muss, entscheidet maßgeblich das Tempo der anstehenden Mobilitätswende, zeigt die Studie.
Wie ausbleibender Klimaschutz im Verkehr künftige Generationen belastet
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© Verena Brüning / Greenpeace
Protest vor Verkehrsministerium für besseren Klimaschutz, 15. Juli 2024
Gegen die klimapolitischen Rechtsbrüche des ehemaligen Bundesverkehrsministers Volker Wissing (parteilos) demonstrierten Greenpeace-Aktive am 15. Juli mit einer von Autospuren überzogenen Justitia-Figur vor dem Verkehrsministerium in Berlin. Denn am 15. Juli lief die Frist ab, nach der Wissing gemäß dem geltenden Klimaschutzgesetz ein Sofortprogramm für seinen Sektor vorlegen sollte.
Fünf Umweltverbände reichen drei Klima-Verfassungsbeschwerden ein
Greenpeace und Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen drei Verfassungsbeschwerden gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingelegt. Sie führen jeweils eine Beschwerde mit Klagenden aus verschiedenen Lebensbereichen, die von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind. Weitere Einzelpersonen setzen sich in einer weiteren Beschwerde für schnelle Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Verkehr ein. An der Zukunftsklage von Greenpeace und Germanwatch beteiligen sich auch die Beschwerdeführer:innen von 2021, Luisa Neubauer und Lüke Recktenwald. Dazu kommen weitere Beschwerdeführer:innen aus ländlichen Regionen, deren Freiheitsrechte beispielsweise durch den Mangel an sozial gerechten und klimafreundlichen Mobilitätsangeboten verletzt sind.
Politiker versprechen oft mehr Klimaschutz, doch gleichzeitig stockt der Kampf gegen die Klimakrise, die Flutpegel und globalen Temperaturen steigen. Extreme Wetterereignisse aufgrund der Klimakrise bedrohen unsere Existenzgrundlagen und unsere Zukunft – und die Kosten zur Bewältigung dieser Krise werden auf kommende Generationen abgewälzt. Eine UN-Umfrage aus dem Juni 2024 verdeutlicht, dass die Besorgnis über den Klimawandel noch nie so groß war: Vier von fünf Befragten unter 75.000 Menschen weltweit äußern ernste Sorgen über die Erderhitzung. Eine Mehrheit ist sich einig, dass Politik und Wirtschaft schneller handeln müssen. Daher unterstützt Greenpeace auch in zweiter Instanz eine Klimaklage gegen den Autohersteller Volkswagen, einen der größten CO2-Verursacher weltweit.