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Eine überdimensionierte Waage: auf der einen Seite der schwerer wiegende VW, auf der anderen Menschen, die ein Banner halten mit der Aufschrift 2Recht auf Zukunft
© Sina Niemeyer / Greenpeace

VW-Klage vor Gericht

Dürfen Konzerne mit einem riesigen CO2-Fußabdruck die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder gefährden? Unterstützt von Greenpeace fordern vier Kläger:innen Volkswagen auf, die Produktion von klimaschädlichen Verbrennern bis Ende des Jahrzehnts einzustellen. Die Deutsche Umwelthilfe zieht gleichzeitig für mehr Klimaschutz bei den Autobauern BMW und Mercedes vor Gericht. Nachdem die Klima-Klagen von deutschen Landgerichten abgewiesen wurden, kündigten die Umweltverbände den Gang in die nächste Instanz an. 

In beiden Verfahren - in Detmold und in Braunschweig - gehen die Kläger:innen der Greenpeace-Klage, die Klima-Aktivistin Clara Mayer und der Bio-Landwirt Ulf Allhoff-Cramer, sowie die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp, nun in Berufung. Vor den Oberlandesgerichten in Hamm und in Braunschweig wollen sie unter anderem erreichen, dass Volkswagen der Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 untersagt wird. Mayer stützt sich in ihrer Klage auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Allhoff-Cramer, Hipp und Kaiser sehen zudem als Landwirt, Imker und Waldbesitzer ihr Eigentum durch die von VW maßgeblich mit verursachte Klimakrise bedroht. 

In ihren im November 2021 eingereichten Klageschriften belegen die Kläger:innen auf 120 Seiten, dass Volkswagens vollmundige Versprechen für mehr Klimaschutz nur Lippenbekenntnisse sind und fordern den Konzern auf, den klimagerechten Umbau des Unternehmens deutlich zu beschleunigen. Dazu muss  VW als weltweit zweitgrößten Autobauer spätestens im Jahr 2030 aus der Produktion klimaschädlicher Verbrenner weltweit aussteigen. Auf dem Spiel steht unter anderem die Zukunft von Allhoff-Cramers landwirtschaftlichem Betrieb, dem Dürren und Starkregen schon beträchtliche Schäden zugefügt haben. Der 62jährige aus dem Kreis Lippe betreibt mit seiner Familie einen Bioland-Hof mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Wald. Vor Gericht macht er geltend, dass VW als zweitgrößter Autobauer der Welt mitverantwortlich ist für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. Auch verstärke VW durch den millionenfachen Verkauf klimaschädlicher Autos die Klimakrise und verursache so künftige Einbußen. 

Volkswagen steht an der Spitze einer Industrie, die maßgeblich zur Erderhitzung beiträgt. Trotz zunehmender Extremwetterereignisse und entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen verkauft der Weltkonzern ungebremst Millionen neuer klimaschädlicher Diesel und Benziner - Jahr für Jahr. Nur im Schneckentempo will VW seine Verbrenner durch vergleichsweise klimafreundliche Elektroautos ersetzen. Damit steht der Konzern im Widerspruch zum 1,5-Grad-Klimaziel, wie eine Greenpeace-Studie im November 2022 vorrechnet. Die vom Autoexperten Stefan Bratzel mitgeschriebene Studie legt dar, dass VW mit seiner derzeitigen Strategie die für 1,5 Grad noch vertretbare Zahl verkaufbarer Verbrenner um mindestens das Doppelte überschreitet. Die Kläger:innen machen nun ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend und fordern Volkswagen zu einem schnellen und konsequenten Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor auf.

Report: VW vor Gericht

Report: VW vor Gericht

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In ihrem Gang vor Gericht stützen sich die Kläger:innen auf Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) aus denen sich Enddaten für neue Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ableiten. Bisher sperrt sich VW nicht nur, Diesel- und Benzinfahrzeugen ein Enddatum zu setzen - in der Erwiderung auf die Klage Allhoff-Cramers versuchen die Anwälte des Konzerns, Zweifel am Zusammenhang zwischen VWs Treibhausgasemissionen und den spür- und messbaren Auswirkungen auf das Klima zu säen. Sie stellen zentrale Erkenntnisse der Klimawissenschaft als unsicher dar und bedienen sich an Argumenten von Klima-Skeptiker:innen. 

Drought on the Farm of Plaintiff Ulf Allhoff-Cramer in Germany

August 2022: Dürre auf den Feldern von Ulf Allhoff-Cramer.

Als Anwältin der Kläger:innen von Greenpeace findet Roda Verheyen deutliche Worte für ihre juristischen Schritte gegen Volkswagen: "Klimaschutz ist Menschenrecht", sagt Verheyen: "Jedes Gericht muss sich fragen, wen das Recht letztlich schützt: den Planeten und die Menschen, die darauf leben wollen oder die Interessen einiger Konzerne. Wer Klimaschutz verzögert, schadet anderen, und verhält sich damit rechtswidrig. Das ist seit der Entscheidung aus Karlsruhe eindeutig und das gilt auch und gerade für die deutsche Autoindustrie mit ihrem gigantischen globalen CO2-Fußabdruck. Das Zivilrecht kann und muss uns helfen, zu verhindern, dass Konzerne unser aller Lebensgrundlagen zerstören und unseren Kindern und Enkeln das Recht auf eine sichere Zukunft nehmen.”

Erste Unternehmensklage nach dem Karlsruher Klimaurteil

Gegen die Weigerung der Autoindustrie, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, protestieren Aktivist:innen schon lange. Mit den Urteilen aus Karlsruhe und Den Haag haben sie ein neues Instrument und setzen es ein: „Als gemeinnützige Organisation nutzen wir geltendes Recht, um die Zukunft vor allem junger Menschen zu schützen”, sagt Martin Kaiser, Geschäftsführer von Greenpeace. „Der Richterspruch aus Karlsruhe ist für uns ein Auftrag, den Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen auf allen Ebenen des Rechts schnell und wirksam durchzusetzen. Mit dem Shell-Urteil aus den Niederlanden haben wir Rückenwind - und den braucht der Klimaschutz dringend.“ Im Präzedenzfall gegen Shell hatte ein Gericht Ende Mai 2021 geurteilt, dass nicht nur Staaten, sondern auch Konzerne ihre Treibhausgas-Emissionen entlang der globalen Klimaziele verringern müssen und verurteilte den Ölkonzern mit allen Tochterfirmen zu deutlich mehr Klimaschutz. Obwohl der Konzern zunächst Berufung angekündigt hat, veröffentlichte er noch im vergangenen Jahr eine Strategie zur Halbierung seiner CO2-Emissionen bis 2030. 

„VW ist ein staatengleicher CO2-Großemittent mit entsprechender Verantwortung für den Klimaschutz“, sagt Roda Verheyen. „Staaten emittieren selbst sehr wenig CO2, Wirtschaftsunternehmen wie VW emittieren viel und das global. Konzerne behaupten jedoch noch immer, ihr Pfad und ihre Verpflichtung für den Klimaschutz wären völlig unklar und vage.“ Weil VW einen derart hohen Einfluss auf das Weltklima hat, kommt dem Konzern laut Verheyen eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Dieser würden die Manager jedoch nicht gerecht, im Gegenteil: VW vermarkte ausgerechnet seine klimaschädlichen SUV besonders engagiert. Deren Marktanteil soll von 20 Prozent auf 50 Prozent bis 2025 gesteigert werden. Mit seinen gigantischen CO2-Emissionen zählt VW schon jetzt zu jenen Konzernen, die das noch zur Verfügung stehende globale CO2-Budget maßgeblich aufzehren. Um noch eine 50-prozentige Chance zu haben, die Klimaerhitzung auf erträgliche 1,5 Grad zu begrenzen, dürfen laut Weltklimarat (IPCC) nicht mehr als weitere 500 Gigatonnen CO2 emittiert werden. Wieviel VW von diesem verbleibenden Budget zusteht, listet die Klageschrift auf Basis von Berechnungen der Internationalen Energieagentur (IEA). Konkret heißt das: Sollte der Konzern nach 2030 weitere Verbrenner verkaufen, die durchschnittlich noch 17 Jahre im Verkehr sind, wird sein Budget drastisch überschritten. 

Weltweiter juristischer Kampf für mehr Klimaschutz 

Im Verfahren des Detmolder Bio-Landwirtes argumentiert Verheyen ähnlich wie im Falle eines peruanischen Bauern, dessen Eigentumsrechte sie gegen den Essener Energiekonzern RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm vertritt. Weltweit geben immer mehr Gerichte Klimaschutz-Klagen statt: Nicht nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht Freiheits- und Eigentumsrechte durch die Klimakrise gefährdet, sondern auch Gerichte in den Niederlanden, Belgien und Frankreich. 

Lawsuit against VW in Detmold

Kläger:innen Ulf Allhoff-Cramer und Clara Mayer mit Anwalt John Peters, Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Anwältin Roda Verheyen.

Datum

Updates

24. 2. 2023 - Das Landgericht Detmold weist die Greenpeace-Klage für mehr Klimaschutz bei Volkswagen ohne Begründung ab. Der Kläger und seine Anwälte kündigen Berufung an.

14. 2. 2023 - Das Landgericht Braunschweig weist die Greenpeace-Klage für mehr Klimaschutz bei Volkswagen ab. Die Richter:innen der 6. Zivilkammer erklärten die Hauptanträge der Klage für zulässig, die Kläger:innen hätten aber die CO2-Emissionen VWs zu dulden. Die Kläger:innen und ihre Anwälte kündigen weitere juristische Schritte an.

3.2.2023 - Im Rechtsstreit zwischen Ulf Allhof-Cramer und VW kündigen die Richter des Landgerichts Detmold eine abschließende Beratung über die Klage und eine Entscheidung für den 24. 2. 2023 an.

10.1.2023 - Das Landgericht Braunschweig hat die Klima-Klagen der Aktivistin Clara Mayer und der Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp gegen Volkswagen für zulässig erklärt. Für den 14. Februar ist ein Verkündungstermin festgesetzt.

6.12.2022 - Das Landgericht Braunschweig setzt einen ersten mündlichen Verhandlungstermin für die Klage am 10.01.2023, um 10:30 Uhr, an.

9.9.2022 - Der Vorsitzende Richter Manfred Pohlmeier kritisierte in Detmold einen Antrag des Klägers und fordert erneut weitere Ausführungen - lehnt die Klage aber nicht grundsätzlich ab. Er gibt bekannt, dass es am 3. Februar 2023 eine weitere mündliche Verhandlung geben werde.

20.5.2022 - Das Landgericht Detmold vertagt die Entscheidung der von Greenpeace unterstützten Klage von Ulf Allhoff-Cramer gegen VW auf den 9. September. Bis dahin geben die Richter Gelegenheit, weitere Schriftsätze einzureichen.

4.5.2022 - Das Landgericht Detmold kündigt die erste öffentliche Verhandlung zur VW-Klage am 20.5.2022 in Detmold an (Az. 1 O 199/21). Mit Unterstützung von Greenpeace klagt der Bio-Landwirt Ulf Allhoff-Cramer für mehr Klimaschutz bei VW.

30.4.2022 - Volkswagen reicht seine Klageerwiderung am Landgericht Detmold ein. Volkswagen bestreitet, für die CO2-Emissionen der von ihnen verkauften Autos während deren Nutzung verantwortlich zu sein. Der Konzern hält daher die Klage für unzulässig und beantragt bei Gericht, sie abzuweisen. In einer Stellungnahme an das Gericht weist Roda Verheyen die Klageerwiderung Volkswagens als unzutreffend zurück.

16.12.2021 – Das Landgericht Braunschweig, das auch die Diesel-Manipulationen von Volkswagen verhandelt, will zunächst ein schriftliches Verfahren durchführen und gewährt dem Konzern eine Fristverlängerung von weiteren fünf Monaten - damit muss VW erst im Juni 2022 eine Stellungnahme einreichen. Roda Verheyen kontert dies als für die Kläger:innen unzumutbar und beantragt, die Frist für die Stellungnahme der Beklagten auf drei Monate zu reduzieren.

9.11.2021 – Am Landgericht Braunschweig reichen Clara Mayer, Martin Kaiser und Roland Hipp ihre Klage gegen Volkswagen ein. Zudem unterstützt Greenpeace die identische Klage eines Bio-Landwirts vor einem weiteren deutschen Landgericht.

28.10.2021 – In einem Schreiben an die Kanzlei von Roda Verheyen lehnt Volkswagen die Unterlassungserklärung ab. Wie bereits Mercedes-Benz und BMW gegenüber der DUH erklärt haben, will auch VW bis zum Jahr 2030 nicht aus dem Verbrenner-Geschäft aussteigen.

3.9.2021 – In einer gemeinsamen Pressekonferenz kündigen Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klagen gegen VW (Greenpeace), sowie Mercedes-Benz, BMW und den Öl- und Gaskonzern Wintershall (DUH) an. Dazu werden den Unternehmen so genannte Anspruchsschreiben zugestellt. In diesen Unterlassungsansprüchen werden die Autobauer aufgefordert, die Herstellung und den Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 zu stoppen. Für diese Unterlassungserklärung wird VW eine Frist bis zum 29.10.2021 gesetzt.

Unterlassungserklärung Mayer/Kaiser/Hipp an Volkswagen

Unterlassungserklärung Mayer/Kaiser/Hipp an Volkswagen

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Klageschrift Mayer/Kaiser/Hipp gegen Volkswagen

Klageschrift Mayer/Kaiser/Hipp gegen Volkswagen

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Stellungnahme Fristverlängerung Mayer/Kaiser/Hipp

Stellungnahme Fristverlängerung Mayer/Kaiser/Hipp

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Stellungnahme VW-Erwiderung (Replik) Klage Mayer/Kaiser/Hipp

Stellungnahme VW-Erwiderung (Replik) Klage Mayer/Kaiser/Hipp

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Stellungnahme VW-Erwiderung (Triplik) Klage Mayer/Kaiser/Hipp

Stellungnahme VW-Erwiderung (Triplik) Klage Mayer/Kaiser/Hipp

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Klageschrift Allhoff-Cramer gegen Volkswagen

Klageschrift Allhoff-Cramer gegen Volkswagen

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Replik Allhoff-Cramer

Replik Allhoff-Cramer

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Ergänzung zur Replik Allhoff-Cramer

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Triplik Ulf Allhoff-Cramer

Triplik Ulf Allhoff-Cramer

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Urteil Detmold

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Urteil Braunschweig

Urteil Braunschweig

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