Der Mahagonibaum ist bisher in Anhang III des Artenschutzabkommens gelistet. Das heißt, er wird vom Ursprungsland für schützenswert erachtet, ohne dass dieses ohne Hilfe den internationalen Handel kontrollieren könnte. Die Hochlistung in Anhang II bedeutet, dass der Handel mit dem wertvollen Holz in Zukunft stark eingeschränkt und zudem strikt kontrolliert wird. Brasilien und Bolivien haben sich auf der Konferenz gegen die Hochlistung ausgesprochen.
Noch könnten die beiden lateinamerikanischen Länder die Entscheidung vom Mittwoch kippen, indem sie eine erneute Diskussion und Abstimmung beantragen. Da viele Delegationen dann bereits abgereist sein werden, wäre eine neue Stimmenverteilung möglich. Wahrscheinlich ist ein solcher Antrag allerdings nicht, da die Länder in der Regel vor den diplomatischen Verstimmungen zurückschrecken, die dieser Schritt nach sich zieht. (sit)