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Am Freitag hat die Welthandelsorganisation (WTO) im Gentechnikstreitfall nach drei Jahren das Urteil der ersten Instanz, des Streitfall-Panels, veröffentlicht. Die USA, Argentinien und Kanada hatten gegen das von 1998 bis 2004 geltende EU-Moratorium zur Einfuhr von Gen-Pflanzen und gegen
einzelne Gentechnik-Maßnahmen von sechs EU-Mitgliedstaaten bei der WTO geklagt. Das Ergebnis überrascht nicht: Die WTO schlägt sich auf die Seite
der Kläger. Sie legt das internationale Handelsrecht so aus, dass internationale Umweltabkommen und das Vorsorgeprinzip bei der Einführung von Gen-Pflanzen in die EU keine Rolle spielen. Nach WTO-Recht sind weder das EU-Moratorium noch die nationalen Einfuhrverbote und Nicht-Zulassungen erlaubt. Ein durchschlagender Erfolg für die Kläger?