Gericht urteilt gegen Patent auf Stammzellen
Der zügellose Forscherdrang hat am Dienstag einen Rüffel bekommen. Das Bundespatentgericht in München wiederrief in wesentlichen Punkten ein Patent auf embryonale Stammzellen. Demnach dürfen in Deutschland erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Zerstörung menschlicher Embryonen bieten.