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Gericht urteilt gegen Patent auf Stammzellen

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Die Entscheidung war durch eine Klage von Greenpeace herbeigeführt worden. Es ist das erste Mal, dass das Patentgericht ein Urteil zu den ethischen Grenzen im Bereich der Stammzellforschung fällte. Das umstrittene Patent Nr. 19756864 war vom Stammzellenforscher Prof. Oliver Brüstle beantragt worden.

Das Bundespatengericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben nicht kommerziell verwertet werden darf, sagt Patentexperte Dr. Christoph Then von Greenpeace. Ethische Grenzen müssen den finanziellen Interessen der Patentanmelder übergeordnet werden. Der menschliche Körper ist keine Ware.

Kein Klonen und Zerstören von Embryonen

Das Brüstle-Patent umfasste Verfahren zur Züchtung neuronaler Stammzellen für die medizinische Forschung. Zur Erzeugung dieser Zellen erhob Brüstle auch Ansprüche auf ein Klonierungsverfahren, das 1996 durch das schottische Klonschaf Dolly weltweit bekannt wurde. Um geklonte menschliche Embryonen zu gewinnen, wollte Brüstle diese Methoden auch beim Menschen anwenden.

Nach dem Urteil des Bundespatentgerichtes werden Brüstle nur noch Verfahren zur Züchtung embryonaler Stammzellen erlaubt, bei denen Embryonen weder geklont noch zerstört werden müssen. Damit folgt das Deutsche Patentgericht einer Entscheidung des Europäischen Patentamtes aus dem Jahre 2002, als ein Patent der Universität Edinburgh zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen zurückgewiesen wurde.

Gerichtsentscheidung noch nicht endgültig

Die Patentierung von embryonalen Stammzellen ist weltweit umstritten. Ärzte und Ethikexperten fordern klare rechtliche Grenzen. So wurde der Einspruch von Greenpeace auch von der Ärztevereinigung Marburger Bund unterstützt. Ihre Befürchtung: Da Patente einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, könnten Embryonen aus kommerziellen Gründen gezüchtet und verwertet werden.

Mit der Entscheidung des Bundespatentgerichtes ist die Diskussion um die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen nicht beendet. Das Europäische Patentamt in München prüft gegenwärtig in Musterverfahren noch einmal die Zulässigkeit derartiger Ansprüche. Und auch die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichtes kann noch einmal angefochten werden.

Greenpeace fordert eine grundlegende Überarbeitung der europäischen Patentgesetze, um zu verhindern, dass Patente auf Leben überhaupt erteilt werden können. Patente auf Gene und auf Lebewesen sollten grundsätzlich verboten werden.

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