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Mitmachen: Protest gegen Patent auf Menschen

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Das Europäische Patentamt (EPA) in München wird in den kommenden Monaten über eine Patentanmeldung auf Stammzellen (EP 770125) entscheiden, die zu kommerziellen Zwecken aus menschlichen Embryonen entnommen werden sollen. Patentinhaber ist die Wisconsin Alumni Research Foundation in den USA. Erfinder ist der Stammzellforscher James A. Thomson.

Das Patent wurde im März 2003 vom EPA nur eingeschränkt erteilt. Dagegen legten die Patentinhaber Beschwerde ein. Jetzt muss das höchste Gericht des EPA, die Große Beschwerdekammer, grundsätzlich entscheiden, ob menschliche embryonale Stammzellen patentierbar sind.

Patente auf Lebewesen, ihre Gene und Teile des menschlichen Körpers müssen in Europa verboten werden, fordert Christoph Then. Wir hoffen, dass sich viele Menschen an diesem Protest beteiligen. Denn ein Aspekt ist unbestritten: Patente auf Stammzellen geben einen wirtschaftlichen Anreiz, menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken zu züchten. Einen Vordruck für einen Protestbrief finden Sie am Ende dieses Artikels.

EP 770125 - kein Einzelfall

Ein ähnliches, im Februar 2000 von Greenpeace aufgedecktes Embryo-Patent (EP 695351) der Universität Edinburgh musste das EPA im Juli 2002 weitgehend widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen wurden dabei gestrichen. Über 10.000 Menschen unterstützten damals den Einspruch von Greenpeace.

Gegen die damalige Patent-Einschränkung hatte die Universität Edinburgh Beschwerde eingelegt. Wenn jetzt das Thomson-Patent durchkäme, kann das bedeuten, dass auch der Universität die Patentierung von Stammzellen wieder erlaubt wird. Das EPA würde damit der kommerziellen Verwertung menschlicher Embryonen den Weg ebnen.

Die Rechtslage ist völlig konfus

Sowohl das Europäische Patentübereinkommen als auch die Gen-Patent-Richtlinie der EU verbieten Patente, die gegen die guten Sitten verstoßen (Artikel 53a). Darunter fallen auch Patente, bei denen menschliche Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verwendet werden. Außerdem stellte das Europäische Parlament in einer Resolution vom Oktober 2005 fest, dass Patente auf embryonale Stammzellen in der EU nicht zugelassen werden dürfen.

Andere Rechtsvorschriften ermöglichen jedoch Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers. Die Rechtslage ist lückenhaft und widersprüchlich, sagt Christoph Then.

Und die sonst so regelungswütigen Politiker gehen beim Thema Patente in Deckung: Die Politik lässt dem Patentamt den Spielraum, die Gesetze auf seine Weise zu interpretieren, erklärt Then. Doch das Amt steckt in einem Interessenkonflikt. Then: Das heißt meist nichts Gutes, da sich die Behörde durch Gebühren aus den Patenterteilungen finanziert.

Liebe Leserin, lieber Leser, drucken Sie sich unseren Vorschlag für einen Protestbrief (PDF unten) einfach aus. Sie können ihn dann mit ihrem Absender versehen und unterschrieben abschicken oder ihn als Vorlage für Ihr eigenes Schreiben nutzen. Machen Sie mit!

Online-Mitmachaktion

https://act.greenpeace.de/sos-tierwohl

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Pigs in Factory Farming in Germany

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