Zu den illegalen Öleinleitungen auf hoher See sagt der Greenpeace-Schifffahrtsexperte Christian Bussau: Ständig passiert so etwas, vor allem weit draußen, wo kaum einer etwas von der Einleitung oder den sterbenden Vögeln mitbekommt. Die Täter lassen sich dabei auch nicht von den bestehenden Regelungen der IMO abschrecken.
Die International Maritime Organisation (IMO) gehört zur UNO und regelt Fragen der Schiffs- und Meeressicherheit. Für den maritimen Umweltschutz gilt seit 1973 das von der IMO geschaffene internationale Übereinkommen MARPOL.
Im der Anlage I des MARPOL-Regelwerkes werden die Sondergebiete ausgewiesen, in denen die Einleitungen von öligen Abfällen vollkommen verboten sind. Nord- und Ostsee zählen zu diesen Sondergebieten. Außerhalb der Sondergebiete, die auch noch das Mittelmeer, das Schwarze und das Rote Meer, die Golfregion sowie die antarktischen Gewässer umfassen, darf unter bestimmten Bedingungen eingeleitet werden. Zusammen mit dem normalen Schiffsbetrieb und aufgrund von Unfällen gelangen so jedes Jahr weltweit schätzungsweise 600.000 Tonnen Öl in die Meere.
Erst in jüngster Zeit müssen die Täter mit spürbaren Strafen rechnen: Ein französisches Gericht verurteilte im November 2003 den Kapitän eines deutschen Containerschiffes zu 100.000 Euro Strafe. Er habe auf hoher See die Tanks des Schiffes gespült und das Abwasser ins Meer geleitet, so das Gericht.