Risiko CO2-Endlager
CCS steht für Carbon Capture and Storage. Das Kohlendioxid soll aus den Abgasen von Kohlekraftwerken abgetrennt, verflüssigt, über LKW und Pipelines über hunderte Kilometer zu den Lagern gebracht und dort unterirdisch gelagert werden. Die Endlagerung von CO2 unter der Erde bedeutet für zukünftige Generationen ökologische und wirtschaftliche Altlasten. Es besteht die Gefahr von lebensgefährlichen Leckagen. CO2 ist zwar nicht giftig, führt aber in hohen Dosen zum Erstickungstod. Und weil es schwerer als Luft ist, kann es sich bei Leckagen in Bodensenken sammeln. Zudem verdrängt das verpresste Kohlendioxid im Boden Salzwasser, das dadurch ins Grundwasser gelangen kann. Hinzu kommen erhebliche Kosten, da CCS noch längst nicht marktreif ist. Es könnte großflächig frühestens in zwanzig Jahren eingesetzt werden. Und nicht zuletzt: Um die gleiche Strommenge zu gewinnen, benötigt man etwa ein Drittel mehr Brennstoff. Dies vervielfacht die Nachteile, die die Braunkohleförderung mit sich bringt: Zerstörte Landschaft, Zwangumsiedlung, Grundwasserbelastung und Gefahr durch Erdrutsche.
Widerstand aus der Bevölkerung
Ein erstes CCS-Gesetz konnten Bürgerproteste bereits im Jahr 2009 verhindern. Bürgerinitiativen und Umweltverbände stoppten auch die CCS-Demonstrationsprojekte der Energieriesen RWE in Hürth und Vattenfall in Jänschwalde. Greenpeace gelang es, Anfang 2011 eine Karte mit 408 potenziellen Standorten zu veröffentlichen, die laut Bundesanstalten für Geowissenschaften für ein CO2-Endlager in Frage kämen. Der Gesetzgeber hatte die Auskunft zunächst verweigert.
Letztendlich pfiff die Regierung jedoch auf allen Widerstand aus der Bevölkerung: Ein neues Gesetz zur Verpressung des Klimagases Kohlendioxid scheiterte zwar zunächst im Bundesrat, im Sommer 2012 gelang aber eine Einigung im Vermittlungsausschuss. Mit dem CCS-Gesetz setzt Deutschland die "EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid" um – dabei hätte sie nach österreichischem Vorbild die CO2-Endlagerung auch schlichtweg verbieten können.
Das neue CCS-Gesetz
Dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zufolge dürfen die Energiekonzerne in Zukunft Demonstrationsprojekte zur Abscheidung und Verpressung von bis zu 1,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr und Lagerstätte durchführen. Insgesamt dürfen jährlich maximal vier Millionen Tonnen CO2 verpresst werden. Diese Menge ist zwar enorm, würde aber nicht einmal ausreichen, um die Emissionen eines einzigen, großen Kohlekraftwerks abzudecken. Auf Druck der Bürgerproteste enthält das CCS-Gesetz eine sogenannte Länderklausel: Jedes Bundesland kann sich – nach Abwägung mit anderen Nutzungen des Untergrunds – gegen CO2-Endlager entscheiden, allerdings nur für das eigene Territorium. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits ein CCS-Verbotsgesetz beschlossen. Auch Niedersachsen beabsichtigt, die Länderklausel in Anspruch zu nehmen. Brandenburg gilt als Befürworter von CO2-Endlagern, obwohl sich gerade dort erheblicher Widerstand aus der Bevölkerung gegen die Kohle-Politik der rot-roten Landesregierung formiert. Aufgrund des Widerstands der Bürger gilt die CO2-Verpressung an Land inzwischen als gescheitert. Neuen Planungen zufolge soll das CO2 nun aber unter dem Meer verpresst werden. Wenn die Regierung auf Lager unter der Nordsee oder Ostsee ausweichen sollte, haben die Küstenbundesländer keine Einspruchsmöglichkeiten, auch wenn ihr Trinkwasser dadurch zu versalzen droht.
CCS untergräbt die Energiewende
Die CO2-Endlagerung ist ein gefährlicher Irrweg, der keinerlei Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Greenpeace sieht in CCS eine unkalkulierbare Risikotechnik und lehnt einen übereilten Einstieg in eine kommerzielle CO2-Verpressung ab. Wir fordern deshalb einen Baustopp für Kohlekraftwerke und einen Ausstieg aus der Kohlekraft bis spätestens 2040.