Anbindehaltung bei Milchkühen: Warum wir ein Verbot brauchen
- mitwirkende Expert:innen Anne Hamester & Lasse van Aken
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Verdreckte Kühe – so angebunden, dass sie sich kaum bewegen können. Fotos dokumentieren die tierschutzwidrigen Zustände in der Anbindehaltung. Greenpeace nimmt sowohl Politik als auch Molkereien in die Pflicht – teils mit Erfolg.
Über ein Verbot wird seit Jahrzehnten diskutiert, erfolgt ist es immer noch nicht. Dabei leiden eine Million Rinder in Deutschland unter der Anbindehaltung, so der Stand der letzten offiziellen Erhebung aus dem Jahr 2020. Während Fotos aus Kuhställen den Betrachtenden entlockt, dass das nicht rechtens sein kann – zeigt ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten, dass es das auch nicht ist: Die Anbindehaltung verstößt gegen den Tierschutz.
So dokumentieren Fotos und Videos das Elend auf 23 Milchviehbetrieben: Das Greenpeace zugespielte Material zeigt Milchkühe in der Anbindehaltung. Bei dieser Art der Haltung werden die Kühe mit Seilen, Ketten oder anderen Vorrichtungen am Hals fixiert. Sie stehen in engen Reihen nebeneinander, teils mit den Hinterbeinen in der Kotrinne. Sie können sich gerade noch hinlegen und liegen auf der Kante zur Kotrinne, weil die Ställe zu klein sind – denn die modernen Hochleistungskühe sind viel größer als die Kühe, für die die Ställe vor Jahrzehnten gebaut wurden.
Anbindehaltung in Bildern
Die meisten Kühe in Anbindehaltung in Deutschland sind nach Zahlen des Thünen-Instituts das ganze Jahr über angebunden. 30 Prozent der Tiere trifft es saisonal: also bis zu acht Monate durchgehend fixiert und den Rest der Zeit auf der Weide oder mit etwas Bewegungsraum im betonierten Laufhof. Auch das verstößt in der Regel gegen das Tierschutzgesetz. Im Jahr 2020 hielten mehr als ein Drittel aller knapp 50.000 Milcherzeuger:innen ihre Milchkühe in Anbindehaltung. In den vergangenen Jahren wurden zwar stetig weniger Kühe angebunden gehalten. Nichtsdestotrotz leiden weiterhin zu viele Kühe unter dieser qualvollen Art der Haltung.
Rechtsgutachten: Anbindehaltung verstößt gegen Tierschutzgesetz
Dass die Anbindehaltung gegen die zentrale Norm des § 2 des Tierschutzgesetzes verstößt und den Straftatbestand des § 17 erfüllen kann, zeigt ein von Greenpeace im April 2023 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur Haltung von Milchkühen. Darüber hinaus fehlen bislang jedoch konkrete Vorgaben, die die Haltung von Milchkühen gesetzlich regeln. Die gibt es bislang nur für Kälber, die jünger als sechs Monate alt sind. Das heißt also, dass die gängige Anbindehaltung bislang nicht gesetzlich verboten ist, aber laut Rechtsgutachten gegen den Tierschutz verstößt. Die Rechtsprechung teilt diese Auffassung weitgehend, etwa in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom Februar 2022.
Diesem Missstand wollte der ehemalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) begegnen. Daraus wurde jedoch nichts: Zunächst ließ er sich auf zu lange Übergangsfristen von zehn Jahren ein und es sollte Ausnahmen für die saisonale Anbindehaltung geben. Dann zerbrach die Ampelkoalition und somit auch das gesamte Verbotsverfahren. Der amtierende Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) plant kein Verbot.
© Paul Lovis Wagner / Greenpeace
Vor dem Bundesrat demonstrieren Greenpeace und Vier Pfoten am 5. Juli 2024 für ein komplettes Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung. Die Fotos auf zwei Stellwänden zeigen den Unterschied zwischen idyllischer Werbung auf Milchprodukten und der grausamen Realität in der Rinderhaltung.
Niedersachsen verbietet Anbindehaltung
Bewegung in die Sache kommt dennoch: Als erstes Bundesland verbietet Niedersachsen im Februar 2026 die Anbindehaltung bei Rindern. Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen spätestens 18 Monate nach dieser Bekanntgabe ihren Stall umbauen oder den Betrieb einstellen. Milchviehhalter:innen mit Kombihaltung müssen nach sieben Jahren ihre Ställe umgebaut haben.
„Als jemand, der selbst auf einem Milchviehbetrieb aufgewachsen ist, freue ich mich über diesen Schritt ausdrücklich. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz – mit Signalwirkung nach Süddeutschland und Berlin. Denn in Bayern und Baden-Württemberg ist die Qualhaltung noch am stärksten verbreitet. Berlin muss dringend nachziehen und diese tierschutzwidrige Haltung bundesweit verbieten – so wie von Juristen, Tierärztinnen und etlichen Milchviehhalterinnen selbst gefordert.“
Die Tierärztin Claudia Preuß-Ueberschär stützt diese Sicht: „Wenn angeborene Verhaltensweisen anhaltend und erheblich eingeschränkt werden, wie es bei der Anbindehaltung der Fall ist, ist auch davon auszugehen, dass dies mit erheblichen und andauernden Leiden verbunden ist. Die saisonale Anbindehaltung ändert nichts an dem Leiden der Tiere. Ein betonierter Laufhof kann die Weide nicht ersetzen.“
In der Tat ist die Anbindehaltung die grausamste Art, Milchkühe zu halten. Doch auch in einem Laufstall können die Tiere ihre arttypischen Verhaltensweisen nicht ausleben. So legen Kühe bis zu 13 Kilometer am Tag zurück - wenn sie denn dürfen. Deshalb gehören Kühe auf die Weide. Dafür setzt Greenpeace sich ein.
Nach Greenpeace-Kampagne: Bärenmarke steigt aus Anbindehaltung aus
Schaut man sich die Werbung für Milchprodukte an, könnte der Eindruck entstehen, dass die Weidehaltung weit verbreitet sei. Doch meist steckt nicht viel dahinter und die Tiere stehen im Stall. Besonders weit klafften Werbung und tatsächliche Haltung bei der teuren Premiummarke Bärenmarke auseinander. So konnte Greenpeace nachweisen, dass die mit dem Bären idyllisch beworbene Milch aus Ställen mit Anbindehaltung stammt. Greenpeace-Recherchen und Tracking-Daten belegten, dass die Milch der oben genannten Höfe an die zwei Bärenmarke-Werke in Mechernich (Nordrhein-Westfalen) und Hungen (Hessen) geliefert wurde.
Aktivist:innen informierten über die Verbrauchertäuschung vor und in Supermärkten und kletterten der Molkerei aufs Dach.
„Im Juli 2025 kündigte Bärenmarke an, Frischmilch und H-Milch nun von Kühen zu beziehen, die nicht mehr in tierquälerischer Anbindehaltung leben müssen. Diesen Meilenstein haben wir nach einer intensiven Kampagne mit vielen Einsätzen von Ehrenamtlichen erreicht, und er zeigt: Unser Engagement zahlt sich aus! Jedoch, ein Meilenstein ist noch keine Zielmarke: Bärenmarke weigert sich weiterhin, auf Weidehaltung umzustellen – und das, obwohl die Produktionsbedingungen auf den Milchviehbetrieben und die erzielte hohe Marge für Bärenmarke-Produkte den Spielraum dafür bereitstellen. Denn Bärenmarke verlangt weiter Premium-Preise für ein Durchschnittsprodukt, das es mit den gleichen Kriterien auch bei den Supermarkt-Eigenmarken für deutlich weniger Geld gibt.“
Damit Kühe nicht nur in der Werbung auf der Weide stehen, fordert Greenpeace folgende politische Maßnahmen:
- Verbot der Anbindehaltung
- Eine Weideprämie für Landwirt:innen, die ihre Kühe entsprechend halten. Auch hier gibt es einen ersten Erfolg: Im Juli 2024 beschloss die Ampel-Koalition, eine Weideprämie einzuführen - eine Greenpeace-Forderung, die knapp 58.000 Menschen mit einer Petition unterstützt haben. Auch hier hat das Aus der Ampel die weitere Umsetzung verhindert, die neue Regierung verschleppt die Weideprämie.
- Eine staatliche Haltungskennzeichnung für Milchprodukte würde im Supermarkt mehr Klarheit schaffen und Verbraucher:innen ermöglichen, Produkte aus Weidehaltung zu erkennen und mit ihrem Einkauf zu finanzieren.
(Der Artikel wurde am 6. März 2024 erstveröffentlicht und anschließend aktualisiert.)