Klimaschutzprogramm: Klimaschutz geht anders
- Ein Artikel von Ortrun Sadik & Michael Weiland & Martin Kaiser
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Am 25. März 2026 entschied das Kabinett über das Klimaschutzprogramm, das dem - eh schon abgeschwächten - Klimaschutzgesetz so etwas wie einen Hauch von Leben geben soll. Für echten Klimaschutz müssten die Anstrengungen aber deutlich größer sein.
Eigentlich zeigt es sich derzeit so klar wie selten: Fossile Energien erzeugen Abhängigkeiten. Egal ob Öl aus der Golfregion, festhängend in der Straße von Hormus, Gas aus Russland oder LNG aus wankelmütigen USA - auf fossile Energien zu setzen zementiert Zwänge, und das völlig unnötigerweise. Denn mit dem konsequenten Ausbau von erneuerbaren Energien und E-Mobilität gewönne Deutschland Energieunabhängigkeit und somit Freiheit.
Dabei zeigen die jüngsten CO2-Daten und -Prognosen, dass sich das Tempo beim Senken der Emissionen ab diesem Jahr deutlich beschleunigen muss, wenn Deutschland seine Klimaziele schaffen will. Laut der jüngsten CO2-Bilanz des Umweltbundesamts (UBA) sank der Ausstoß klimaschädlicher Gase in Deutschland 2025 um gerade einmal 0,9 Millionen Tonnen.
Am 25. März 2026 beschloss das Bundeskabinett das von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Klimaschutzprogramm. Vorgesehen sind 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen sollen. So könnte das Klimaziel knapp erreicht werden. Geplant sind unter anderem ein stärkerer Ausbau der Windenergie an Land, was zu begrüßen ist.
Kurz erklärt: KSP - KSG
Was ist der Unterschied zwischen Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm?
Das Klimaschutzgesetz (KSG) und das Klimaschutzprogramm (KSP) erfüllen unterschiedliche Rollen: Das KSG ist der rechtlich verbindliche Rahmen, das KSP die konkrete Umsetzung. Im Gesetz sind die Klimaziele Deutschlands (zum Beispiel Treibhausgasneutralität bis 2045), Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen festgelegt. Es sagt allerdings noch nicht, mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Die werden im Klimaschutzprogramm beschrieben, mit den Schwerpunkten Verkehr, Gebäude und Energie.
Kritik gibt es an beiden Instrumenten: Greenpeace bemängelt das Klimaschutzgesetz als zu wenig ambitioniert und nach Reformen im Wesentlichen entkernt. Das Klimaschutzprogramm von 2023 musste nun überarbeitet werden, weil es nach Einschätzung von Expert:innen, Umweltverbänden und Gerichten nicht ausreichte, um die gesetzlich festgelegten Ziele zu erreichen. Das Bundesverwaltungsgerichts bestätigte im Januar 2026 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um das Klimaziel 2030 zu erreichen. Das sieht vor, die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu verringern.
„Dieses Klimaschutzprogramm wird seine Klimawirkung nur entfalten, wenn die Energiewende nicht an anderer Stelle von der Bundeswirtschaftsministerin ausgebremst wird. Im Verkehr fehlen längst überfällige Schritte wie ein Tempolimit. Das allein könnte jetzt sofort mehr CO2 einsparen als alle heute beschlossenen Verkehrsmaßnahmen im Jahr 2030 zusammen. Es ist auch völlig unverständlich, warum die Bundesregierung jetzt nicht konsequent den Ausstieg aus fossilen Gasheizungen und Verbrenner-Autos vorantreibt. Sondern im Gegenteil sogar noch ausbremst.
Derzeit geplante Rückschritte beim Klimaschutz, etwa durch die Abschaffung des Heizungsgesetzes oder das Festhalten an Verbrenner-Autos, stehen im krassen Widerspruch zu allen Klimaschutzbemühungen und sind in der derzeitigen Bilanz noch gar nicht berücksichtigt. Die Bereiche Gebäude und Verkehr hängen besonders weit zurück: Die Emissionen sind hier zuletzt weiter gestiegen. Zu den ebenso verpflichtenden Ziele für 2040 äußerte sich das vorgelegte Klimaschutzprogramm derzeit noch gar nicht. Vor genau fünf Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Klimaurteil festgestellt, dass zu zögerliche Klimaschutzmaßnahmen die Freiheitsrechte junger Generationen unzulässig beschneidet.
Klimaschutzgesetz 2024 total abgeschwächt
Eigentlich war das Klimaschutzgesetz die größte klimapolitische Errungenschaft der SPD. Doch hate dann bereits die Regierung von Olaf Scholz es brutal zurechtgestutzt und beim Klimaschutz in den Rückwärtsgang geschaltet. Die vorher verbindlichen Ziele im Klimaschutz für Bereiche wie Verkehr, Industrie oder Gebäude wurden gestrichen. Auch die jährliche Überprüfung wurde aufgeweicht: Nur noch alle zwei Jahre muss nachgesteuert werden, wenn CO2-Ziele nicht erreicht werden. Damit fehlt die Verpflichtung in Problemsektoren wie dem Verkehr oder bei Gebäuden, vor 2030 zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Dabei hat jede Untätigkeit heute zur Folge, dass im kommenden Jahrzehnt weit drastischere Maßnahmen umgesetzt werden müssten, um die mittel- und langfristigen Klimaziele Deutschlands doch noch zu erreichen. Diese Ungleichverteilung zulasten jüngerer Generationen führte 2021 dazu, dass das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage von Greenpeace die erste Fassung des KSG für verfassungswidrig erklärt hatte.
„Das entkernte Klimaschutzgesetz ist ein herber Rückschlag für den Schutz des Klimas. Da aber die EU-Ziele trotzdem verbindlich sind, drohen den deutschen Steuerzahlenden ab 2027 Milliardenstrafen, wenn die Politik keine wirksamen Maßnahmen beim Klimaschutz ergreift.“