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Warum es rechtswidrig ist, in Waldschutzgebieten Bäume zu fällen

Im Auftrag von Greenpeace hat die Juristin Dr. Cornelia Ziehm eine Rechtsexpertise zu forstwirtschaftlichen Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten durchgeführt. In FFH-Schutzgebieten (Fauna-Flora-Habitate) dürfen nur dann Bäume gefällt werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Alle forstwirtschaftlichen Eingriffe, welche die Ziele zum Erhalt des jeweiligen Waldes beeinträchtigen könnten, brauchen eine Verträglichkeitsprüfung. In Deutschland ist die Umsetzung der FFH-Richtlinien bisher jedoch unzureichend.

Rechtsexpertise-forstwirtschaftliche-Maßnahmen-in-Natura-2000-Gebieten.pdf

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