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© Jan Grarup / Noor / Greenpeace

Greenpeace und BUND veröffentlichen Stellungnahme zur 17. Atomgesetznovelle

Dem Zwischenlager für Atommüll in Brunsbüttel wurde im Juni 2013 durch Gerichtsbeschluss die Betriebsgenehmigung entzogen; in Jülich hat es der Betreiber versäumt, die Genehmigung vor dem Auslaufen zu erneuern. Warum dürfen die Zwischenlager Jülich und Brunsbüttel also weiterhin betrieben werden? Die Antwort ist so erschreckend wie einfach: Weil Atomaufsichtsbehörde und Betreiber das eben so möchten – entgegen der Faktenlage und ignorant gegenüber den berechtigten Sorgen der von einem Unfall betroffenen Anwohner*innen.

Ein unhaltbarer Zustand – der nun auf die schlechtestmögliche Art und Weise aufgelöst werden soll: Die 17. Novelle des Atomgesetzes, die im Entwurf vorliegt, soll die Klagerechte der Anwohnenden sowie die den Einflussbereich für die Gerichtsbarkeit stark beschneiden, und so die Betriebsgenehmigung für Jülich und Brunsbüttel quasi im Nachhinein juristisch wasserdicht machen. Und nicht nur für die. Es geht ebenso um das Problem, dass alle bestehenden Zwischenlager wahrscheinlich länger genutzt werden müssen als ihre Genehmigung läuft – weil die Endlagersuche länger braucht. Diese Verlängerungen sollen auf Biegen und Brechen gesetzeskonform gemacht werden. 

Im Endeffekt bedeutet das: Sicher ist, was Behörde und Betreiber sagen, und nicht, was Wissenschaft und Rechtsprechung feststellen. “Bereits von dem Versuch, unliebsame Urteile durch Gesetzgebung auszuschalten, geht eine äußerst negative Vorbildwirkung aus”, heißt es in einer scharf formulierten Stellungnahme für Greenpeace und den BUND. Beide Organisationen fordern, die Novelle ersatzlos zu streichen. “Es ist ein Skandal, dass die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll auch ohne gültige Genehmigung von den Behörden toleriert wird”, sagt Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomenergie. “Statt tatsächlicher Sicherheit soll nur die eigene Rechtssicherheit erhöht werden.”

Die Behörde schafft Fakten

Das Atomgesetz ist in seiner ursprünglichen Form mehr als 60 Jahre alt. Doch bereits die erste Fassung enthielt die Formulierung, dass im Rahmen von Genehmigungen der “erforderliche Schutz vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter” zu gewährleisten ist – sie gilt bis heute und hat spätestens nach dem 11. September 2001 an Bedeutung noch zugenommen: gemeint ist der Schutz vor Terrorismus.

In der Risikokalkulation der Atomaufsichtsbehörde spielen terroristische Angriffe allerdings keine angemessene Rolle, darum werden Gerichtsurteile (die solche Fälle sehr wohl in Betracht ziehen) ignoriert und per behördlicher Weisung Tatsachen geschaffen – das hätte im Ernstfall katastrophale Folgen. “Der Bund weigert sich seit den Terrorangriffen 2001, den möglichen Absturz großer Verkehrsflugzeuge auf Atomkraftwerke in die Planungen mit einzubeziehen und den Betreibern entsprechende Auflagen zur zusätzlichen Sicherung der Anlagen vorzuschreiben”, sagt Heinz Smital. “Mit einer Gesetzesänderung soll nun der jahrelange fahrlässige Umgang mit neuen Bedrohungslagen nachträglich legalisiert werden.“

Bei der Sicherung versagt

Der vorliegende Gesetzentwurf hebelt die Rechte von Bürger*innen und Umweltschutzorganisationen aus. Der Grund dafür ist so durchsichtig wie empörend: “Damit will die Behörde künftig Gerichtsentscheidungen umgehen, die ihr Versagen bei der Sicherung von Atomanlagen offenbaren”, so Smital. Sollte der Gesetzentwurf Realität werden, hätte dies fatale Auswirkungen auf den zukünftigen Rechtsschutz. Stattdessen sollte sich der Gesetzgeber, wie vom Bundesverfassungsgericht Mitte November 2020 gefordert, umgehend mit der Überarbeitung der 16. Novelle des Atomgesetzes befassen – und die undemokratischen Auswüchse des vorliegenden Entwurfs ungeschehen machen. “Den Einfluss von Gerichten derart zu unterbinden, ist ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie”, sagt Smital.

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