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Mit einem schwimmenden aufblasbaren Schwein im Käfig protestieren Greenpeace-Aktivisten bei der Agrarministerkonferenz in Lüneburg für bessere Tierhaltung.
Niklas Grapatin / Greenpeace

Greenpeace-Rechtsgutachten zeigt Wirkung: Schweinemast auf dem Prüfstand

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Ein Greenpeace-Gutachten war Auslöser, nun soll das Verfassungsgericht prüfen, ob die Art der Schweinehaltung in Deutschland gesetzeswidrig ist. Das könnte die Tiermast reformieren.

Das kann nicht rechtens sein – nicht nur zart Besaitete verarbeiten den Besuch eines Schweinestalls der Massentierhaltung mit diesem Gedanken. Eine juristische Entsprechung hat dieses Gefühl in einem von Greenpeace im Mai veröffentlichten Rechtsgutachten. Darin zeigt eine beauftragte Hamburger Kanzlei, wie die gängige Schweinemast in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung verstößt. Nicht etwa, weil Bauern die Regeln verletzen – nein, sie halten sich an geltende Bestimmungen: die Nutztierhaltungsverordnung. Und die ist, gelinde gesagt, erbärmlich.

Doch eine Klage, die die Politik endlich zu Maßnahmen gegen das Tierleid hätte zwingen können, ist für Einzelpersonen oder Organisationen wie Greenpeace rechtlich nicht möglich. Nur die Bundesländer haben die Möglichkeit, über eine Normenkontrollklage die Haltungsbedingungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Berliner Senat hat heute angekündigt, das tun zu wollen – auf Grundlage des Rechtsgutachtens von Greenpeace.

Schweine in einer großen mit Stroh ausgelegten Box
© Maria Feck / Greenpeace

Mehr Tierwohl in der Schweinehaltung

Hintergrund

Die Schweinehaltung ist alles andere als rosig. Sie verstößt oft gegen den Tierschutz. Dabei ließe sich die Tierhaltung ändern – durch politische Maßnahmen und unseren Konsum.

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Grundgesetzlich verankerten Tierschutz umsetzen

„Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sah bisher keinen Handlungsbedarf“, sagt Stephanie Töwe, Greenpeace-Expertin für Landwirtschaft. „Die Entscheidung des Berliner Senats ist daher ein wichtiger Schritt, um eine Tierhaltung zu beenden, die gegen einen grundgesetzlich verankerten Tierschutz  verstößt.“

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Argumentation des Greenpeace-Gutachtens folgen, müsste sich die Schweinemast stark verändern. Die jetzige Haltungsverordnung berücksichtigt kaum die natürlichen Verhaltensweisen von Schweinen – diese sind aber laut Verfassung Grundlage dafür, wie mit Nutztieren umzugehen ist. Enge, dreckige Ställe mit Vollspaltenböden stehen im Widerspruch zu dem, was Schweine brauchen: Stroh zum Wühlen, getrennte Bereiche zum Fressen, Liegen und Koten – und Platz zum Bewegen. 95 Prozent der Schweine in Deutschland haben all das nicht, ihre Ställe müssten komplett umgebaut werden.

„Wenn die neue Bundesregierung den Kurs der alten fortsetzt, droht ihr eine schallende Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht“, sagt Töwe. „Sie muss umgehend Vorschriften verbessern, aber auch Gelder bereitstellen, damit der längst überfällige Umbau in der Landwirtschaft nicht auf dem Rücken der Bauern ausgetragen wird.“

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