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Vereinbarkeit der Haltungsformen 1 und 2 der Mastschweinhaltung mit dem Tierschutzgesetz

Kurzgutachten anlässlich neuen Bildmaterials aus Mastbetrieben der Haltungsform 2

Greenpeace Rechtsgutachten Mastschweinhaltung.pdf

Greenpeace Rechtsgutachten Mastschweinhaltung.pdf

Die juristische Auswertung von zugespieltem Bildmaterial aus Mastschweineställen verdeutlicht einmal mehr, dass auch die Haltungsform 2, die nur geringfügig mehr Platz als die Haltungsform 1 bietet, nichts mit einer artgemäßen, verhaltensgerechten Schweinehaltung zu tun hat.

Anzahl Seiten: 31

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Greenpeace wurde Foto- und Filmmaterial aus zehn Schweinemastställen der Haltungsform 2 in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zugespielt worden. Die dokumentierten Zustände in den Schweineställen belegen systemische Missstände in der Tierhaltung. Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die dort praktizierte Haltung tierschutz- und verfassungswidrig ist. Diese Haltungsform 2 der Initiative Tierwohl geht minimal über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, wie Schweine gehalten werden sollen.