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Dem Richterspruch geht eine längere Geschichte voraus. Das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld hatte der Salinas entgegen geltendem Bergrecht verweigert, auf dem Firmengelände Salz zu fördern. Angeblich würden durch den Abbau die Erkundungsarbeiten für das geplante Atommüll-Endlager gefährdet.

Der Salzstock Gorleben wird nach Bergrecht erkundet. Erkundung gilt als Forschung, darum ist dafür keine atomrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Erkundung nach Bergrecht bietet außerdem den Vorteil, dass sie weitgehend öffentlicher Beteiligung entzogen ist. Sie hat aber auch Nachteile: Nach Bergrecht gilt Abbau vor Forschung.

Ein Teil des Geländes gehört dem Atommüll-Gegner Graf Andreas von Bernstorff, der seit Jahren für sein Recht auf Salzabbau kämpft. Sollte Gorleben tatsächlich wider besseres Wissen als Endlager-Standort festgelegt werden, so droht Bernstorff die Enteignung. 63.000 Quadratmeter seines Grund und Bodens auf dem Salzstock hat er an die Salinas Salzgut GmbH verpachtet. Die streitet seit ihrer Gründung 1996 ebenfalls dafür, ihre Rechte wahrnehmen und das Salz abbauen zu dürfen.

Derzeit handelt die Firma noch mit Fremdsalz aus Luisenhall bei Göttingen. Ihr Grundkapital stammt aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Auch Greenpeace hat einige Solidaritäts-Anteile erworben und freut sich über den Erfolg vor Gericht in zweiter Instanz. Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse sieht darin einen Schritt vorwärts auf dem Weg, die Salzrechte gegen den Atommüll zu verteidigen.

Doch nicht nur das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld muss sich bewegen. Die 25 Jahre alte Fehlentscheidung für den unsicheren Standort Gorleben muss endlich korrigiert werden, sagt Ochse. Rot-Grün muss die Pläne für Gorleben aufgeben und so den Weg für den Salzabbau durch Salinas freimachen.  (sit)

Hintergrundinformationen über das geplante Atommüll-Endlager finden Sie unter unseren Atom-Publikationen: Endlager Gorleben - eine Fata Morgana

Mehr über den Kampf „Natursalz gegen Atommüll“ erfahren Sie auf der Salinas-Website: www.salinas.de

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