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Die zwölf Greenpeace-Aktivisten wurden zu Geldstrafen zwischen 500 und 800 Euro verurteilt. Etwas höhere Strafen erhielten der ehemalige Generaldirektor und der ehemalige Vorsitzende von Greenpeace Frankreich: 5.000 beziehungsweise 2.000 Euro. Greenpeace als Organisation soll 7.500 Euro sowie Schadenersatz zahlen.

Das Gericht bewertete die Aktion als Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung. Allerdings hatte es zuvor die Tat von schwerer Straftat auf leichte Straftat herabgestuft. Die Richter folgten auch nicht der Forderung des französischen Atomkonzerns Cogema, der 30.000 Euro Schadensersatz haben wollte. Sie erkannten einen Schaden von 1.760 Euro an.

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