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Bente Stachowske / Greenpeace

Salzstock in Gorleben auch weiterhin mögliches Atommüll-Endlager

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Offiziell wird der Salzstock in Gorleben nicht weiter erkundet. Seit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Juli 2013 ruhen die Arbeiten im ursprünglich vorgesehenen atomaren Endlager im Wendland. Sogar die festungsartigen Zäune sollen abgebaut werden. Ist jetzt der Weg frei für eine ergebnisoffene Endlagersuche ohne den maroden Salzstock?

Nicht wirklich, denn bis heute ist allein Gorleben namentlich als mögliches Endlager im Standortauswahlgesetz benannt. Darin heißt es jedoch auch, Gorleben könne in jeder Stufe des bis zum Jahr 2031 dauernden Endlagersuchverfahrens ausscheiden. So lange muss der Salzstock offen gehalten werden. Im Juni 2015 hat das Bundesamt für Strahlenschutz beim Landesbergamt ein Konzept eingereicht, wie das Bergwerk offen gehalten werden soll: Übertägige Anlagen sollen teilweise zurückgebaut, Teile des ersten von neun ehemals geplanten Erkundungsbereichen außer Betrieb genommen werden. Der Infrastrukturbereich in 840 Metern Tiefe mit seinen zwei Zugangsschächten jedoch wird weitestgehend erhalten.

„Oben hui – unten pfui! Die obertägigen Anlagen verschwinden, aber unter der Erde bleibt alles Wesentliche für eine schnelle Wiederaufnahme der Endlagerarbeiten intakt“, kritisiert Mathias Edler, Greenpeace-Experte für Atomenergie. „Der so genannte Minimalbetrieb ist reine Augenwischerei!“

Greenpeace und Landbesitzer klagen gegen Veränderungssperre

Eine so genannte Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben sichert die Pläne der Atomindustrie, dort doch noch Atommüll zu vergraben. Die Verordnung verbietet es Grundstückseigentümern , das Erdreich – speziell die ausgewählten Erdkundungsbereiche – anzutasten. Niemand darf dort etwaige Salz-, Öl-, oder Gasvorkommen fördern. Die vor zehn Jahren beschlossene Veränderungssperre wäre in diesen Tagen ausgelaufen. Gegen die Veränderungssperre  klagt Greenpeace gemeinsam mit dem Landbesitzer Graf von Bernstorff aus Gartow. Doch anstatt einen Richterspruch über die Rechtmäßigkeit der Sperre abzuwarten, beschloss der Bundesrat im Juni deren Verlängerung: Der Salzstock soll für weitere zwei Jahre tabu sein. Das Gericht lehnte einen Eilantrag von Greenpeace gegen diese politische Verlängerung ab.  

Ein mündlicher Verhandlungstermin Greenpeace/Graf Bernstorff gegen die Bundesrepublik Deutschland, bei dem die Veränderungssperre im Nachhinein für rechtsunwirksam erklärt werden kann, soll am 15. Oktober stattfinden.

Mathias Edler: „Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage aussieht, ist eigentlich ein großer Erfolg. Ohne unsere Klage wäre die Veränderungssperre statt um zwei gleich um zehn weitere Jahre bis 2025 verlängert worden. Wir klagen weiter, bis diese Sonderbehandlung für Gorleben durch die Politiker in Berlin für unrechtmäßig erklärt wird.“

Fast eine Million Euro für Erkundungen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat bereits 2013 und 2014 Fakten geschaffen und insgesamt 820.000 Euro an drei Salzrechteinhaber gezahlt, um den Salzstock weitere 20 Jahre lang erkunden zu dürfen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsabgeordneten Dr. Julia Verlinden aus Lüneburg hervor. Am 31. Dezember 2015 wären die alten Nutzungsverträge ausgelaufen. Die neuen Verträge gelten vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2035. Danach gestatten die Eigentümer der Salzrechte eine Erkundung des Salzstocks als Atommüll-Endlager auch unter ihren Grundstücken.

„Wenn Gorleben angeblich in jeder Stufe des Auswahlverfahrens ausscheiden kann, fragt man sich schon, weshalb der Bund fast eine Million Euro Steuergelder ausgibt, um den Standort für weitere 20 Jahre zu sichern“, so Edler. „Die Logik dahinter erschließt sich erst, wenn man den Zeitplan für das angeblich ergebnisoffene Endlagerauswahlverfahren berücksichtigt. Bis 2031 soll die endgültige Entscheidung für einen Endlagerstandort fallen. Offenbar entgegen aller Beteuerungen auf jeden Fall bis zum Schluss dabei: Gorleben.“

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