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Demonstration gegen Atommüll-Transport von La Hague nch Gorleben im November 2008
Michael Loewa / Greenpeace

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Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung beantragt, die Klagen zurückzuweisen. Dies haben die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.

Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss künftig Streckenanwohnern die Möglichkeit zur Klage gegen die Transporte geben, sagt Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace. Das Urteil ist damit auch eine schallende Ohrfeige für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das mit seinen Entscheidungen die Grundrechte der Kläger verletzt hat.

Das heutige Urteil geht auf zwei von Greenpeace unterstützte Klagen zurück. Eine Anwohnerin der Atommülltransportstrecke nach Gorleben und ein Anwohner der Verladestation hatten vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geklagt. Die Klägerin wohnt in ihrem Haus acht Meter von der Strecke entfernt, der Kläger wohnt nahe der Verladestation. Beide hatten versucht, gegen ihre Gefährdung durch die strahlenden Castorbehälter und durch potentielle Terrorangriffe auf den Transport zu klagen.

Den ersten Erfolg erzielte im April 2008 ein Anwohner des AKW Brunsbüttel. Er hatte geklagt, weil er die Sicherheit des dortigen Atommüllzwischenlagers vor einem terroristischen Angriff nicht für gewährleistet hielt. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wies seine Klage ab. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber bestätigte seinen Anspruch auf den sogenannten Drittschutz. Der Drittschutz sichert einzelnen Bürgern das Recht zu, Schutzmaßnahmen einzufordern und sie gerichtlich überprüfen zu lassen.

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