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Greenpeace protestiert mit der Beluga II vor dem Atomkraftwerk Krümmel in Geesthacht, Juni 2007
Martin Langer / Greenpeace

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Wörtlich hatte Wolfgang Schäuble der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt, es gebe "nach der aktuellen Lagebewertung des BKA" keine Anhaltspunkte dafür, dass sich "die Gefahr durch Anschläge mittels Luftfahrzeugen gegenüber dem Jahr 2002 erhöht hat".

"Schäuble hat die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein in Sicherheit gewiegt, damit sie dem Pannenreaktor Krümmel die Wiederanfahrgenehmigung erteilt", kritisiert Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Damit hat er auch die Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt. Normalerweise hält sich Bundesinnenminister Schäuble nicht dabei zurück, vor Angriffen auf die innere Sicherheit zu warnen", so Edler weiter. "Warum hat er die aktuelle Gefahrenbewertung des BKA in diesem Fall unterschlagen?"

Greenpeace liegt ein internes Dokument des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2007 vor, in dem die Behörde sehr wohl eine Verschärfung der Sicherheitslage feststellt: "(...) die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge auf kerntechnische Einrichtungen (ist) zwar als gering anzusehen, muss aber letztendlich in Betracht gezogen werden". Noch im Jahr 2001 schätzte das BKA Anschläge gegen Atomanlagen als unwahrscheinlich ein.

Zum Hintergrund: Nach Auffassung des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes sind Atomkraftwerke inzwischen als Ziel für terroristische Anschläge denkbar. Im entsprechenden Bericht zur "Gefährdungslage inländischer kerntechnischer Einrichtungen" (2007) ist von einer Verlagerung der Ziele bei möglichen Anschlägen die Rede - weg von der symbolischen Wirkung, hin zur "Verursachung größtmöglicher Personenschäden unter der Zivilbevölkerung".

"Mit einer Vielzahl von Opfern wäre bei einem Flugzeugabsturz in der Tat zu rechnen", erläutert Edler. "Krümmel ist, wie die Mehrzahl der deutschen AKW, nicht gegen einen Aufprall geschützt. Aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen wird auch nicht nachgerüstet." Das belege ein internes Gutachten der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK) von 2002, in dem zugleich vor schweren bis katastrophalen Freisetzungen radioaktiver Stoffe gewarnt werde.

"Unter diesen Voraussetzungen ist die Betriebsgenehmigung für Krümmel sofort zu entziehen", fordert Edler. "Sie darf nur dann erteilt und aufrechterhalten werden, wenn der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist. Ist dies nicht der Fall und kann auch keine Abhilfe geschaffen werden, muss die Genehmigung widerrufen werden. So ist das Gesetz."

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