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Fast-Fashion-Untersuchung in Kenia, Kleiderberge auf einer Müllhalde.
© Kevin McElvaney / Greenpeace

Greenpeace warnt vor drohender Warenvernichtung

Was passiert mit einer halben Milliarde unverkaufter Kleidungsstücke? Auf keinen Fall dürfen sie vernichtet werden, fordert Greenpeace und wendet sich an die zuständigen Behörden.

Dass Konsument*innen mit der Schlagzahl der Fast-Fashion-Konzerne nicht Schritt halten können und wollen, ist ein bekanntes Problem – dessen Lösung Greenpeace seit Jahren fordert. Unternehmen wie H&M oder Zara, die zum Teil wöchentlich neue Kollektionen in ihre Läden schickten, müssen weniger und nachhaltiger produzieren, Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster einkaufen – und was sich nicht verkauft, darf nicht einfach so auf die Müllkippe. 

Die Forderung trug bereits Früchte. Eine Transparenzpflicht für Unternehmen haben Umweltschützende bereits durchgesetzt, das heißt, Händler müssen offenlegen, was mit ihrer nicht verkauften Ware geschieht. Diese Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im vergangenen Jahr kam auch durch den großen öffentlichen Druck auf das Bundesumweltministerium zustande, nachdem Greenpeace-Recherchen die Vernichtung von Neuwaren in einem Amazon-Warenlager aufdeckten.

Ein Berg aus 500 Millionen Kleidungsstücken

Wenig überraschend: Die durch den Coronavirus veränderte Situation für den Einzelhandel verschärft die Probleme zusätzlich. Nach Schätzungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) wird sich bis Ende Januar im stationären Handel ein Berg von einer halben Milliarde unverkaufter Modeartikel auftürmen. 

Doch was mit dem Großteil der aufgelaufenen Saisonware passieren soll, ist unklar; dass H&M in der Vergangenheit nicht verkaufte Kleidungsstücke kurzerhand verbrannt hat, ist kein Geheimnis. Dabei ist der Skandal um vernichtete Waren nur ein Symptom einer aus dem Ruder gelaufenen Konsumgesellschaft, in der weit mehr produziert wird als jemals realistisch verbraucht werden kann. Spätestens in der Pandemie ist dieses Wirtschaftsgebahren mit seinem “Viel hilft viel”-Ansatz gegen die Wand gefahren.

“Keine falschen Bedürfnisse schüren”

“Mit ihren grotesk beschleunigten Zyklen hat die Fast-Fashion-Industrie in der Pandemie Millionen unverkaufter T-Shirts, Hosen, Schuhe und anderer Kleidung zu Wegwerfartikeln degradiert”, sagte Viola Wohlgemuth, Greenpeace-Expertin für Konsum, am Donnerstag in der “Welt” und warnte davor, dass makellose, ressourcen- und energieintensiv hergestellte Textilien nun doch wieder im Müll landen könnten – eine absolut vermeidbare Umweltbelastung. Statt Kleidung mit einer permanent verkürzten Halbwertszeit zu entwerten, müsse die Modeindustrie die Corona-Krise zur Entwicklung von Geschäftsmodellen nutzen, die einer Verschwendung von Ressourcen vorbeugen und keine falschen Bedürfnisse schüren, fordert Wohlgemuth. “Wie können in einem Land mit 82 Millionen Menschen in ein paar Wochen 500 Millionen unverkaufte Kleidungsstücke anfallen?”

Eine gute Antwort darauf ist schwer vorstellbar. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Teil beitragen und sich diesem System entziehen – indem sie lieber teilen, tauschen und reparieren.

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Update 14.1.2021

Die Branche hat bislang nichts zur Weitergabe der gebrauchsfähigen Kleidungsstücke bekanntgegeben, auch von Spende oder Lagerung, Andienung an Dritte oder die öffentliche Hand war bislang seitens des Handels nichts zu hören. Darum ist davon auszugehen, dass viele der Kleidungsstücke entweder direkt vernichtet oder geschreddert und dann stofflich verwertet werden sollen.

In beiden Fällen läge ein Verstoß gegen die Obhutspflicht des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor, da es sich durchgehend um gebrauchsfähige Erzeugnisse handelt. Greenpeace fordert in einem Offenen Brief (den Wortlaut finden Sie in unserem Factsheet) die zuständigen Behörden auf einzuschreiten, um einen erheblichen Gesetzesverstoß gegen die neu eingeführte Regelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verhindern – gegebenenfalls mit Bußgeldern. 

Vom Gesetzgeber erwartet Greenpeace, dass dem Handel eine Andienungspflicht auferlegt wird, wie bereits im Gesetzgebungsverfahren 2019 von der Umweltschutzorganisation vorgeschlagen. Neue, gebrauchsfähige Produkte, die sich aus Sicht des Anbieters nicht mehr vermarkten lassen, müsste derjenige dann einer Sammelstelle andienen, damit diese Waren verwendet und nicht beseitigt werden.

Erstveröffentlichung 8. Januar 2020

 

Flyer: Warenvernichtung stoppen

Flyer: Warenvernichtung stoppen

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