
Aktionsbündnis legt Verfassungsbeschwerde gegen CETA ein
- Hintergrund
Sonderrechte für ausländische Konzerne – während die demokratischen Rechte der Bevölkerung ausgehöhlt werden: Ist das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar? Ein Aktionsbündnis bestehend aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie hat daran so seine Zweifel und strebt deshalb eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA an, die Greenpeace unterstützt.
Dabei kritisieren die drei Organisationen nicht nur das Abkommen selbst, sondern auch das Abstimmungsverfahren. So wurde CETA im Geheimen von den Verhandlungsführern der EU und Kanadas ausgehandelt. Nun soll es sogar vorläufig in Kraft treten, bevor die Parlamente der EU-Staaten zugestimmt haben.
CETA betrifft uns alle
„Wir halten CETA und die Möglichkeit der vorläufigen Anwendbarkeit für undemokratisch und verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt auch Matthias Flieder, Greenpeace-Experte für Handel. „Wir befürchten, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch den Vertrag ausgehöhlt werden. Diese haben aber die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, wenn sie durch staatliches Handeln ihre Grundrechte oder bestimmte Bürgerrechte verletzt sehen.“ Deshalb unterstützt Greenpeace die vom Aktionsbündnis initiierte Verfassungsbeschwerde.
100.000 Menschen haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen und damit ein starkes politisches Signal gesetzt. Denn CETA ist kein Handelsabkommen, das sich auf Zölle und auf die Anpassung technischer Standards beschränkt. CETA stellt gesellschaftspolitische Standards infrage. Umwelt- und Klimaschutz, Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden vor allem als Kosten für die Wirtschaft begriffen – die den Handel behindern. Die in CETA vorgesehene Festlegung von Standards ohne parlamentarische Kontrolle sowie die Paralleljustiz für Konzernklagen sind eine Gefahr für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat.
Hier geht es zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de