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Auf Basis eigener Anträge und aufgrund der geringen Nutzung des Gesetzes fällt Greenpeace ein vernichtendes Urteil. Zentrale Kritikpunkte: Häufig ist unklar, an welche Stellen sich Antragsteller wenden müssen, wie viel die Anfragen kosten und welche Daten überhaupt freigegeben werden. Außerdem verlangt Greenpeace, dass die aktuellen Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen auch ohne Antrag regelmäßig im Internet veröffentlicht werden.

Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung bezeichnet das Gesetz als Mogelpackung, die kaum Informationen bietet: Wenn die Bundesregierung den Verbraucher ernst nimmt, sollte sie endlich ein Gesetz vorlegen, das einen weitreichenden Auskunftsanspruch garantiert, eng gefasste Ausnahmeklauseln hat und kurze Antwortfristen vorgibt.

Anlass zu Kritik gibt auch, mit welcher Gelassenheit auf VIG-Anfragen reagiert wird: Auch nach einem Jahr liegen auf Anfragen von Greenpeace zur Pestizidkontrolle bei Obst und Gemüse und zu Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bei Gen-Food keine Antworten vor.

Als Grund für so viel Zurückhaltung nannten die Behörden in Niedersachsen die Erkrankung einer Mitarbeiterin. Dagegen verweigerte man in Sachsen-Anhalt die Auskunft, welche Geschäfte pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkaufen, mit dem Hinweis, dies seien schützenswerte wettbewerbsrelevante Informationen, während die Stadt Hamburg erklärte, es gebe keine Verstöße gegen die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung, und für diese Auskunft eine saftige Gebühr über 96 Euro einforderte.

Mit den Defiziten bei der Auskunft ist die Mängelliste noch nicht zu Ende. Hinzu kommt, dass die Behörden das schlechte Gesetz auch noch gegen Verbraucherinteressen auslegen, so Redelfs. Bisher nutzt in Deutschland nur der Bezirk Berlin-Pankow die Möglichkeit, im Internet aufzulisten, welche Beanstandungen bei der Hygienekontrolle in Restaurants und Imbissen festgestellt worden sind. Solche Übersichten sind in Dänemark schon seit Jahren üblich.

Eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes ist notwendig, um die bestehenden Informationszugangsgesetze in einer Regelung zu bündeln. Aktuell gibt es mit dem Umweltinformationsgesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sowie eigenen Regelungen der Länder insgesamt 29 verschiedene Informationszugangsbestimmungen. Wer wirklich mehr Transparenz und Bürgernähe will, sollte auch bei den gesetzlichen Bestimmungen transparent sein, so Redelfs.

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