
10 Prinzipien für den Handel
Greenpeace hat zehn Prinzipien für Handel und Investitionspolitik formuliert.
- Hintergrund
Die Globalisierung geht uns alle an. Die derzeitige globale Handels- und Investitionspolitik drängt Mensch und Umwelt hohe soziale und ökologische Kosten auf. Oft stellen die Regierungen Handelsinteressen über soziale und ökologische Standards und auch über Regelungen, die dem Schutz und der Förderung des öffentlichen Interesses dienen sollen.
Als Voraussetzung eines transparenten, rechtmäßigen und fairen Systems muss die Globalisierung Regeln unterliegen. Diese Regeln müssen nationale und kulturelle Werte achten, eine nachhaltige Entwicklung fördern und Vereinbarungen der Vereinten Nationen wie das Pariser Klimaabkommen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv umsetzen. Umweltverträge, Menschenrechtsabkommen und internationale Arbeitsnormen – mit Prinzipien der Gleichheit und der generationenübergreifenden Verantwortung als Kernstück – müssen Vorrang vor Handelsregeln haben.
Handel ist kein Selbstzweck
Der internationale Austausch – nicht nur von Waren und Dienstleistungen, sondern auch von Ideen – kann dazu beitragen, die Welt zu einem offeneren und solidarischen Ort zu machen. Doch der Handel darf nicht mehr dem Selbstzweck dienen, er muss ein Mittel sein, soziale und ökologische Ziele innerhalb der Grenzen unseres Planeten durchzusetzen.
Greenpeace fordert eine Neuausrichtung und Umstrukturierung der Handels- und Investitionspolitik. Unternehmerische Verantwortung, Rechenschaftspflicht und Haftung, inklusive rechtsverbindlicher Pflichten für Investoren und Unternehmen, müssen daher im Mittelpunkt eines Handelsabkommens stehen. Jedes Übereinkommen muss menschenwürdige Arbeit und einen existenzsichernden Mindestlohn garantieren und mit der Entwicklung neuer und fairer Wirtschaftsmodelle, mit verbindlichen globalen Regeln für Unternehmen sowie Menschenrechten, Steuerreformen und der Regulierung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vereinbar sein.
Leitlinien für den Welthandel
Um sicherzustellen, dass der Handel Mensch und Umwelt dient und nicht umgekehrt, sollten Handel und Investitionspolitik den folgenden Prinzipien folgen:
- Handels- und Investitionsabkommen werden transparent und demokratisch in Auftrag gegeben, ausgehandelt, vereinbart und überprüft.
- Handels- und Investitionsabkommen respektieren die Grenzen des Planeten Erde. Sie sorgen für eine gerechte, nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der natürlichen Ressourcen. Durch den Grundsatz des Verursacherprinzips verhindern sie, dass am Ende die Gesellschaft für die Umweltkosten von Handel und Investitionen aufkommen muss.
- Handels- und Investitionsabkommen tragen aktiv zur nachhaltigen Entwicklung, zum Klimaschutz und zum Umweltschutz bei. Sie vertreten internationale Abkommen wie das Pariser Klimaabkommen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und die nachhaltigen Entwicklungsziele, statt sie zu untergraben oder zu übergehen.
- Handels- und Investitionsabkommen umfassen das Vorsorgeprinzip [1] zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. Alle Vertragsparteien erkennen dies an.
- Handels- und Investitionsabkommen setzen die derzeitigen Best-Practice-Schutznormen für Umwelt, benachteiligte Gemeinschaften, Verbraucher und Arbeitnehmer, Gesundheit und öffentliche Dienstleistungen durch und garantieren sie. Sie ermöglichen und garantieren zudem die kontinuierliche Verbesserung dieser Standards.
- Handels- und Investitionsvereinbarungen ermöglichen die Unterscheidung zwischen Gütern ausgehend von der Art, wie sie produziert, geerntet oder gefangen werden. Darauf aufbauend bieten sie Mechanismen, um nachteilige Auswirkungen der Produktionssysteme auf die Menschenrechte, die sozialen Rechte und die Umwelt zu verhindern. Diese Vereinbarungen erlauben auch die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Dienstleistungen und Investitionen.
- Handels- und Investitionsabkommen stärken den fairen und gleichberechtigten Zugang zu Recht und Rechtsschutz. Investoren und Unternehmen sind verpflichtet, die Rechte von Gemeinschaften, Arbeitern und Umwelt zu respektieren. Sie haben keine umfassendere Rechte als andere und müssen Investitionsstreitigkeiten an innerstaatlichen Gerichten austragen. Gemeinwohlrecht und -politik sind von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeschlossen.
- Handels- und Investitionsabkommen sehen soziale und ökologische Vorschriften ausdrücklich nicht als Handelshemmnisse, sondern als notwendige Schutzmaßnahmen an. Wenn Handels- und Investitionsabkommen die Vereinheitlichung bestehender und zukünftiger Sozial- und Umweltstandards fördern, müssen sie sicherstellen, dass dies demokratisch und transparent geschieht.
- Handels- und Investitionsabkommen berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse des Südens. Sie können Ländern und Gemeinschaften nicht gegen ihren Willen auferlegt werden. Sie erlauben Marktschutzmaßnahmen zur Stärkung der heimischen Volkswirtschaften und Maßnahmen zum Schutz der Ernährungssouveränität sowie der Biodiversität und kulturellen Vielfalt. Regeln und Vorschriften spiegeln die unterschiedlichen Entwicklungswege der Länder wider und bieten politische Flexibilität, vor allem für die am wenigsten entwickelten Länder und den Schutz indigener Völker und Gemeinschaftsrechte.
- Handels- und Investitionsabkommen sowie Entwürfe von Verhandlungstexten für diese Abkommen unterliegen unabhängigen Folgenabschätzungen, welche die Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt und den sozialen Schutz bewerten. Organisationen der Zivilgesellschaft werden in sinnvoller Weise dazu konsultiert. Die Ergebnisse der Folgenabschätzungen werden rechtzeitig berücksichtigt, um auf Verhandlungsmandate, laufende Verhandlungen oder die Überprüfung bestehender Übereinkommen Einfluss zu nehmen.
Diese Prinzipien richten einen starken Fokus auf den Umweltschutz. Sie sind keineswegs erschöpfend und sollen nicht mit den Grundsätzen konkurrieren, die von anderen Akteuren der Zivilgesellschaft entwickelt wurden. Vielmehr zielt Greenpeace darauf ab, die von anderen geleistete Arbeit zu ergänzen und auf gemeinsame Standards für Handels- und Investitionsabkommen hinzuarbeiten.
[1] Das Vorsorgeprinzip gilt, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse unzureichend oder ungewiss sind und vorläufige wissenschaftliche Gutachten hinreichenden Anlass zur Befürchtung geben, dass die potenziell gefährlichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt unvereinbar mit einem hohen Schutzniveau sind.