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Rechtsgutachten: EZB zum Klimaschutz verpflichtet

Auch EZB und Bundesbank sind an die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens gebunden – das zeigt ein aktuelles Gutachten.

Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Anwältin Roda Verheyen, die federführend an der von Greenpeace mitinitiierten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt war, zeigt, dass die EZB bzw. die Bundesbank rechtlich verpflichtet ist, das Klima zu schützen. Klimaschutz ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch ein Grundprinzip der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten geworden. Demgemäß sind alle europäischen Zentralbanken und somit auch die Bundesbank an dieses Prinzip gebunden. 

"Kritiker einer grünen Geldpolitik behaupten gerne, Klimaschutz falle nicht unter das Mandat der Europäischen Zentralbank bzw. der Bundesbank. Das im Auftrag von Greenpeace erstellte Gutachten zeigt jedoch, dass diese Lesart offensichtlich falsch ist", sagt Dr. Mauricio Vargas, Finanzexperte von Greenpeace. "Die Rechtslage ist eindeutig: Klimaschutz ist ein Menschenrecht; und alle staatlichen Organe, auch die Bundesbank, sind verpflichtet, dieses Recht durchzusetzen. Die Unabhängigkeit der Notenbank als Vorwand für eine nachweislich extrem klimaschädliche Geldpolitik zu nutzen, ist nicht länger akzeptabel."

Die Geldpolitik muss sich am Pariser Klimaabkommen orientieren

Auch das Pariser Klimaabkommen bietet einen völkerrechtlich verbindlichen Rahmen für die Rechtmäßigkeit der Greenpeace-Forderung nach einer grünen Geldpolitik. Schließlich fordert es explizit, dass Finanzströme zum Schutze des Klimas umgelenkt werden müssen. Und auch das vor kurzem verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesbank, ihren Ermessensspielraum zu überprüfen, um damit dem Schutz der Lebensgrundlagen für künftige Generationen nachzukommen. So steht es im Artikel 20a des Grundgesetzes.

Verweigern Zentralbanken Klimaschutz, können rechtliche Konsequenzen drohen

Die Europäische Zentralbank und ihr deutscher “Ableger”, die Bundesbank, bevorzugen mit ihren billionenschweren Hilfsprogrammen auch Unternehmen, die sich als besonders klimaschädlich erwiesen haben. Diese klimapolitische Unwucht hat Greenpeace in zahlreichen Studien nachgewiesen, und die Kritik haben Aktive an die Zentralbanken herangetragen. Vertreter:innen der Bundesbank und speziell ihr Präsident Jens Weidmann äußern sich jedoch skeptisch gegenüber der Forderung nach einer Zentralbank-Politik, die die Erfordernisse des Pariser Klimaabkommens berücksichtigt. Angeblich mangelnde demokratische und rechtliche Legitimation der Zentralbanken wurden hierfür wiederholt als Gegenargumente angeführt. 

Das Gutachten widerspricht dieser Sichtweise und belegt eindeutig ihre vertragsrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz. “Wir fordern von EZB und Bundesbank daher die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz und demzufolge eine neue geldpolitische Strategie, die sich glaubwürdig an den Zielvorgaben des Pariser Klimaabkommens orientiert”, so Vargas.
 

Zusammenfassung Rechtsgutachten

Zusammenfassung Rechtsgutachten

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Rechtsgutachten zur Implementierung von Klimakriterien bei der Geldpolitik

Rechtsgutachten zur Implementierung von Klimakriterien bei der Geldpolitik

Klimaschutz ist Menschenrecht. Der Staat ist zum Klimaschutz, verpflichtet, also auch zur Herstellung von Klimaneutralität. Denn nur so kann er die Freiheitsrechte der heutigen und zukünftigen Generationen schützen.

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