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Castorzug 2010 auf dem Weg von La Hague nach Gorleben 07.11.2010
Martina Buchholz / Greenpeace

Greenpeace erstattet Anzeige gegen Umweltminister Sander

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Sander nimmt rücksichtslos erhöhte radioaktive Strahlung am Zwischenlager in Kauf. Das ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch strafbar, erklärt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. Sander beruft sich auf fehlerhafte Strahlenmesswerte, um den Transport zu ermöglichen.

Sander ignoriert erhöhte Strahlenmesswerte am Zwischenlager Gorleben

Greenpeace hat dem niedersächsischen Umweltministerium in der vergangenen Woche erhebliche Fehler bei der Berechnung der Strahlenwerte nachgewiesen. Demnach könnte der zulässige Strahlengrenzwert von 0,3 Millisievert am Zwischenlager selbst ohne weitere Einlagerung hochradioaktiven Atommülls bis Jahresende überschritten werden. Laut geltender Genehmigung für das Zwischenlager müsste dies dazu führen, dass kein weiterer strahlender Müll eingelagert wird.

Trotz Aufforderung in einem offenen Brief hat das Ministerium die Greenpeace-Berechnung ignoriert. Es bleibt bei seinem Strahlenmesswert von 0,233 Millisivert. Nach Einlagerung der für November geplanten elf Castoren liege die diesjährige Strahlendosis bei 0,235 Millisievert. Die Greenpeace-Berechnungen aber ergeben eine mögliche diesjährige Strahlendosis von 0,305 Millisievert - ohne die elf Castoren.

Keine Rücksicht auf Sicherheit der Bürger und Polizeibeamten

Der Castortransport scheint Sander wichtiger zu sein als die Sicherheit der Bürger und Polizeibeamten, sagt Riedl. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft diese Sache im Interesse der Bürger zügig aufklärt und das Ministerium die Entscheidung über die Einlagerung der Castoren zurücknehmen muss.

Nach Paragraph 311 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten ionisierende Strahlen freisetzt, die geeignet ist, Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen. Nach Paragraph 311 Absatz 2 Strafgesetzbuch ist auch der Versuch strafbar.

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Online-Mitmachaktion

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