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Das Gutachten weist nach, dass die Bundesregierung bei der Genehmigung des Exports der Hanauer Plutoniumanlage keinen Ermessensspielraum hat. Sie muss den Antrag der Firma Siemens ablehnen, da sie sonst gegen das Außenwirtschaftsgesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt. Greenpeace fordert die rot-grüne Regierung auf, die Gesetze einzuhalten und den Export umgehend abzulehnen.

Bei Anlagen, die in irgendeiner Weise für die Herstellung von Atomwaffen nützlich sein können, ist der Gesetzgeber kompromisslos, erklärt Rechtsanwalt Michael Günther. Schon die bloße Möglichkeit der Waffenproduktion reicht, um eine Exportgenehmigung auszuschließen. So liegt der Fall zur Zeit bei der Hanauer Plutoniumfabrik.

Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) kann die Ausfuhr von Gegenständen nach pflichtgemäßem Ermessen bereits dann beschränkt werden, wenn diese bei der Entwicklung, Erzeugung ... von Waffen, Munition und Kriegsgerät (nur) nützlich sein können. Zwar sieht das AWG einen Ermessensspielraum vor, dieser reduziert sich aber auf Null, wenn das Empfängerland in einem Krisengebiet liegt. Wie im Fall von China: Das Land steht im Konflikt mit seinen Nachbarn Taiwan und Indien.

Wenn es um Atomwaffen geht, lässt das Kriegswaffenkontrollgesetz überhaupt kein Ermessen menr zu. Es verbietet bereits die entfernte Förderung der Herstellung von Atomwaffen. Dabei kann sich die Bundesregierung auch dann strafbar machen, wenn sie eine solche Förderung nicht beabsichtigt, aber leichtfertig in Kauf nimmt. Ob ein Land - wie China - schon Atomwaffen besitzt, spielt juristisch keine Rolle.

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als Hohn, wenn die Bundesregierung behauptet, sie habe keinen Ermessens-Spielraum, den Export zu verweigern - Rot-Grün verdreht damit die Gesetzesbindungen in ihr Gegenteil, kritisiert Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse.

Die Hanauer Plutonium-Anlage ist bei der EU als so genanntes Dual-Use-Anlage eingestuft. Das heißt: Sie kann zweifach (dual) genutzt werden, sowohl zivil als auch militärisch. Deshalb würde eines der beiden genannten Gesetze allein bereits ausreichen, um den Export der Fabrik nach China zu untersagen.

Daran ändert sich auch nichts, wenn China seine Atomanlagen unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde stellt. Sollte sich die Bundesregierung über diese Gesetze hinwegsetzen, müsste sie mit Ermittlungsverfahren rechnen. (bes)

Greenpeace-Rechtsgutachten: Export der Hanauer Plutoniumfabrik möglicherweise strafbar.

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