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Der etwas andere Reiseplan
Greenpeace

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Schon bei Baubeginn des AKW Neckarwestheim Anfang der 1970er Jahre stand fest, dass von dort der Strom für die Bahn kommen sollte. Das Staatsunternehmen Deutsche Bahn gehört auch - mit einem kleinen Anteil - zu den Gesellschaftern des Kraftwerksbetreibers.

Ein Unding, meint Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. Die Bahn inszeniert sich gerne als umweltfreundliches Unternehmen, doch in Wahrheit ist sie eine Atombahn. Bahnchef Grube muss sofort aus Neckarwestheim aussteigen und darf keinen Atomstrom mehr beziehen. Das ist er den Bahnkunden, die ja umweltfreundlich reisen wollen, schuldig.

Atomstrom in Staatsbesitz

Eigentümer des AKW Neckarwestheim ist der Stromkonzern Energie Baden-Württemberg (EnBW). Betrieben wird es von dessen Tochtergesellschaft, der EnBW Kernkraft GmbH.

Bis Ende 1999 war das Land Baden-Württemberg mit rund 25 Prozent an EnBW beteiligt. Diesen Anteil verkaufte es im Januar 2000 an den französischen Stromkonzern Electricité de France (EDF), der mit der Zeit weiter aufstockte. Im Dezember 2010 hielt er einen Anteil von rund 45 Prozent. Als EDF seine Pläne, eine Mehrheit bei EnBW zu erlangen, nicht verwirklichen konnte, bot es seinen Anteil zum Verkauf an. Die Landesregierung griff zu.

EnBW - und damit auch das AKW Neckarwestheim - gehört nun zu 45,01 Prozent dem Land Baden-Württemberg und zu weiteren 45,01 Prozent dem zweiten Großaktionär: den kommunalen Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW).

Restrisiko als betriebswirtschaftliche Optimierung

Bereits im Dezember 2006 beantragte EnBW beim Bundesumweltministerium, Reststrommengen vom jüngeren Block 2 auf Block 1 zu übertragen. Damit wäre die Laufzeit des älteren Meilers bis 2017 verlängert worden. Der damalige EnBW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Utz Claassen sprach von einem kraftvollen Antrag mit echter Substanz, der vollumfänglich der Logik und dem Geist des [Atom-]Gesetzes folge.

Tatsächlich war ein solches Vorgehen im Atomkonsens aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen. Strommengenübertragungen waren möglich, sollten aber nur von älteren auf jüngere AKW durchgeführt werden. Ausnahmen galten, wenn das Bundesumweltministerium (BMU) einer Übertragung im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium zustimmte. Da Block 1 bauartbedingt große Sicherheitsdefizite aufweist, lehnte das BMU den Antrag ab - ebenso wie die gleichgelagerten Anträge der Energiekonzerne RWE und Vattenfall.

Doch EnBW verstand es, den Alt-Meiler über die Bundestagswahlen 2009 und den sich abzeichnenden Regierungswechsel zu retten: mit längeren Wartungs- und Nachrüstungsphasen sowie reduziertem Leistungsbetrieb, um die Restlaufzeit zu strecken. Mit dieser betriebswirtschaftlichen Optimierung kam Block 1 über die Runden, bis die schwarz-gelbe Regierung den Atomkonsens aufgekündigt und die Laufzeiten verlängert hatte. Neckarwestheim 1 darf jetzt bis 2020 am Netz bleiben.

Was muss passieren?

Greenpeace fordert die Deutsche Bahn auf, kurzfristig aus dem AKW Neckarwestheim ausszusteigen und dafür zu sorgen, dass der gefährliche Meiler endlich stillgelegt wird. Bis spätestens 2030 sollte der Bahnstrom auf Erneuerbare Energien umgestellt sein.

Risiko Restlaufzeit - Zusammenfassung

Risiko Restlaufzeit - Zusammenfassung

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