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Nach dringend notwendigen Reparaturen soll der Reaktor in Kürze wieder ans Netz gehen. Um noch vor dem geplanten Wiederanfahren des Reaktors Einsicht nehmen zu können, stellte Greenpeace am Dienstag beim Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag auf Herausgabe der Akten.

Vattenfall scheut eine Kontrolle der Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser, sagt Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Damit setzt sich der Konzern selbst dem Verdacht aus, dass er einiges zu verbergen hat. Der Fall Brunsbüttel ist zudem ein Musterfall für die deutschen Informationsgesetze: Wenn die Betreiber von Atomkraftwerken mit derart pauschalen Begründungen eine Freigabe der Akten verhindern oder ewig verschleppen können, reichen die Gesetze nicht aus.

Das Atomkraftwerk Brunsbüttel hält als ältester noch laufender Siedewassereaktor Deutschlands einen traurigen Rekord: Seit der Inbetriebnahme am 17.12.1976 summieren sich die Stillstandszeiten durch technische Defekte auf rund sieben Jahre. Manipulationen an Sicherheitssystemen, Risse in Rohrleitungen und falsch verbaute Materialien stellten immer wieder die Zuverlässigkeit der Betreiberfirma, damals noch die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW), in Frage.

Im aktuellen Fall zerfetzte am 14. Dezember 2001 eine Wasserstoffexplosion eine Rohrleitung in unmittelbarer Nähe des Reaktorkerns. Die abgerissene Rohrleitung schließt an den Deckel des Reaktordruckbehälters an und dient beim Herunterfahren der Anlage zur Verkürzung der Abkühlzeit. Nur ein einziges Rückschlagventil trennt die Schadensstelle vom hochradioaktiven Innenraum des Reaktordruckbehälters. Der Schaden blieb jedoch zwei Monate unentdeckt, weil die HEW es ablehnte, den Reaktor für eine Inspektion herunter zu fahren. Stattdessen betrieb das Unternehmen die Anlage mit unverminderter Leistung weiter. Erst im Februar 2002 wurde der Unfall öffentlich bekannt.

Greenpeace beantragte vier Tage nach der Bekanntgabe am 22. Februar 2002 Akteneinsicht beim zuständigen Ministerium. Dem Antrag wurde - wenn auch mit großer Verzögerung - zugestimmt, allerdings ohne den Sofortvollzug anzuordnen. Dadurch hatte der Vattenfall-Konzern - seit Sommer 2002 Eigentümer der HEW - die Möglichkeit, mit einer Anfechtungsklage die Weitergabe der Akten vom Ministerium an Greenpeace zu verhindern. Bis die Gerichtsverfahren zu der Frage in der letzten Instanz abgeschlossen sind, können Jahre vergehen. Greenpeace will deshalb mit dem Eilantrag den Sofortvollzug im Ministerium durchsetzen - bevor der Reaktor Brunsbüttel wieder ans Netz geht.

Wenn in einem Atomreaktor ein so schwerer Unfall passiert, haben die Bürger ein Recht darauf, zu erfahren, was passiert ist, sagt Susanne Ochse.Welche Akten wann freigegeben werden, darf nicht in der Entscheidung der AKW-Betreiber liegen.

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