Greenpeace-Aktivisten fordern EU-Handelsminister auf, CETA nicht zu unterzeichnen
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Update vom 18. Oktober, 16 Uhr:
Die EU-Handelsminister haben keine Entscheidung zur vorläufigen Anwendung von CETA getroffen, da Belgien der Unterzeichnung nicht zugestimmt hat. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte, die Handelsminister hätten heute die Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts akzeptiert.
Damit die EU-Kommission den Vertrag mit Kanada nächste Woche unterzeichnen kann, müssen die Handelsminister oder ihre Regierungschefs bis kommenden Freitag zugestimmt haben. Voraussetzung dafür ist, dass Belgien nachgibt – wird das Land dem Druck standhalten?
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Man könnte sagen, in Europa geht es drunter und drüber. Heute soll der EU-Rat über CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, abstimmen – für ein Ja ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten von Nöten. Erst dann kann die EU-Kommission den Vertrag Ende des Monats unterzeichnen. Doch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) reist nach Luxemburg, ohne dass das Bundeskabinett über CETA abgestimmt hat. Im Gepäck hat er dafür zahlreiche Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche an eine Zustimmung geknüpft hatte. Ob diese mittlerweile erfüllt sind? Unbekannt - die Öffentlichkeit jedenfalls weiß davon nichts. Auch Österreich hat Bedingungen gestellt, und wie Belgien heute entscheiden wird, ist noch völlig ungewiss.
Die Greenpeace-Aktivisten vor Ort in Luxemburg wissen jedenfalls, was sie wollen. „Don’t trade away democracy“ steht auf dem Banner, das sie am EU-Ratsgebäude befestigt haben. Mit ihrer Forderung, das Handelsabkommen nicht zu unterzeichnen, stehen sie nicht allein da. Vor Ort sind auch Gewerkschaftsvertreter und andere Organisationen wie Campact oder Friends of the Earth. Der ohnehin gesellschaftlich breit aufgestellte Protest erhält zudem immer mehr Zulauf.
Juristen in Europa verurteilen CETA
So forderten gestern mehr als 100 Rechtsprofessoren aus Europa in einer gemeinsamen Erklärung, nicht nur die Sondergerichte, sondern gleich den gesamten Investorenschutz aus CETA und TTIP zu streichen. Das Sonderklagerecht – seit jeher stark umstritten – ermöglicht Konzernen, Staaten zu verklagen, wenn sie ihre Investitionen durch staatliche Maßnahmen gefährdet sehen. So kann beispielsweise der Energiekonzern Vattenfall Deutschland verklagen, weil die gewählte Bundesregierung zum Schutz von Umwelt und Mensch den Atomausstieg beschlossen hat. Die Juristen sehen darin einen Verstoß gegen demokratische Grundsätze.
Ins gleiche Horn stößt auch der Europarat (Council of Europe) – eine im Jahr 1949 von 47 europäischen Ländern gegründete Institution. Sie versteht sich als Hüterin der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa und hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen. Der zuständige Ausschuss vom Europarat fordert nun, den Vertragsabschluss erst einmal zu stoppen, da CETA in unzulässiger Weise die nationalstaatliche Souveränität beschneiden würde. Gewichtige Vorwürfe, die da gerade die Runde machen.