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Grafik zeigt Menschendemo mit Absperrband vor dem Mund
Benjamin Borgerding / Greenpeace

Juristische Expertise: Versammlungsrecht durch Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig eingeschränkt

Zehntausende Menschen gehen seit den 1950er Jahren in Deutschland auf die Straße, um für Frieden und Abrüstung zu demonstrieren. Eine Tradition, die aus der deutschen Friedensbewegung nicht mehr wegzudenken ist. Unter dem Motto „Wir wollen Frieden, Abrüstung und internationale Verständigung“ wollten in diesem Jahr in über 90 Städten Menschen ein Zeichen setzen.  Doch dieses Jahr bleiben die Straßen am Osterwochenende leer – die Ostermärsche sind wie zahlreiche Demonstrationen im Zuge der Corona-Krise abgesagt worden. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, ist das öffentlich-zivile Leben in Deutschland fast vollständig lahmgelegt. Solidarität und Sorgfaltspflicht sind wichtig, doch die zivilgesellschaftlichen Freiheiten, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die demokratische Teilhabe sind wichtige Grundlagen des friedlichen Miteinanders.

„Politische Beteiligung ist auch in Zeiten von Corona unverzichtbar. Über Jahrzehnte gewachsene Demonstrationsformen wie die Ostermärsche komplett zu verbieten, ist ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht“, sagt Greenpeace-Expertin und Juristin Anna von Gall. „Die Bundesländer müssen Ausnahmeregelungen für Demonstrationen schaffen, die in die Corona-Krise passen. Der Staat ist muss dafür sorgen, dass Demonstrationen ungestört stattfinden können“, so von Gall.

Demokratische Spielräume wahren

Durch das Komplettverbot zahlreicher Demonstrationen wird den Menschen in Deutschland zugemutet, zentrale Forderungen zurückzuhalten und deren Kundgabe und damit auch deren Durchsetzung zu verschieben. Demokratische Spielräume müssen jedoch zu jeder Zeit so offen wie möglich bleiben. Im Auftrag von Greenpeace hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte deshalb eine juristische Expertise zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch die Corona-Bestimmungen erstellt. Die Analyse zeigt, dass die einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich starke Maßnahmen etabliert haben.

Thüringen und Bayern kommen einem Versammlungsverbot etwa sehr nahe, indem sie ausdrücklich Demonstrationen und Versammlungen verbieten. Dass es anders geht, zeigt Münster: Nach Einreichung eines Eilantrages bei Gericht hat die Behörde eine Mahnwache gegen einen unmittelbar bevorstehenden Uranmülltransport von Gronau nach Russland unter Auflagen letztlich zugelassen. Greenpeace fordert die Bundesländer auf, in jedem Einzelfall eine Verhältnisprüfung zu machen und Versammlungen zu erlauben, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Gerade in Zeiten massiver Grundrechtsbeschränkungen mit unabsehbaren Folgen darf der Zivilgesellschaft das Recht auf Meinungskundgabe und Protest nicht einfach durch generelle Demonstrationsverbote genommen werden.

„Besonders im Hinblick auf die Beschränkungen der Versammlungsrechte schießen die Länder oft über das heraus, was die Bund-Länder-Vereinbarungen vorsehen und was aus verfassungsrechtlicher Sicht verhältnismäßig wäre“, sagt Pauline Weller, Juristin und Projektkoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Am 5. April löste die Polizei etwa an mehreren Orten Demonstrationen des Bündnisses #LeaveNoOneBehind auf, die in Form von „individuellen Spaziergängen“ durchgeführt werden sollten.

Menschen schützen, Demonstrationen ermöglichen 

Die Bundesländer, deren Corona-Maßnahmen kaum Raum für die Verwirklichung der Versammlungsfreiheit lassen, sind daher aufgefordert, Möglichkeiten für Ausnahmen zu schaffen. Es muss also in jedem Einzelfall eine Verhältnisprüfung gemacht werden und die Versammlung erlaubt werden, wenn das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Maßnahmen hierfür wären zum Beispiel das Tragen eines Mundschutzes, ein weiter Mindestabstand und der Verzicht auf eine Flugblätterverteilung.

In einer Pressekonferenz am 6. April hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine derzeitige Lockerung der Maßnahmen ausgeschlossen. Sie betonte, dass die Rückkehr in den Alltag nur schrittweise funktionieren könne. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, das Versammlungsrecht in diesem Prozess als wichtigen Punkt zu berücksichtigen.

Greenpeace setzt sich ein für das friedliche Lösen von Konflikten, die Erhaltung demokratischer Rechte, ein Verbot von Rüstungsexporten in Drittländer, Krisen- und Kriegsgebiete sowie weltweite atomare Abrüstung und Umweltschutz.

Juristische_Expertise_Versammlungsrecht.pdf

Juristische_Expertise_Versammlungsrecht.pdf

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