
Verbraucherinformationsgesetz
- Hintergrund
Nach fast sieben Jahren Bearbeitung tritt am 1. Mai 2008 das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt jedoch zahlreiche Mängel.
Schon beim Start ist das VIG somit reformbedürftig. In einer rechtlichen Stellungnahme von Greenpeace werden acht wesentliche Schwächen des Gesetzes angeführt. Dazu zählt zum Beispiel die Beschränkung auf Lebensmittel und einige Produktgruppen wie Kosmetika und Reinigungsmittel. Dienstleistungen und die meisten anderen Waren bleiben vom VIG ausgeschlossen.
Ursprünglich war das Ziel des VIG, die Öffentlichkeit besser zu informieren. Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. Das komplizierte Antragsverfahren behindert den Zugang zu Informationen. Problematisch ist auch die Vielzahl der informationspflichtigen Stellen. Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss der Bürger erst einmal herausfinden, welche Stelle zuständig ist.
Weiterhin müssen Behörden Informationen nur dann von sich aus veröffentlichen, wenn die Gesundheit der Bürger akut gefährdet ist. Besteht keine dringende gesundheitliche Gefährdung, müssen die Behörden nicht tätig werden. Ein vorausschauendes, selbstbestimmtes Handeln der Öffentlichkeit wird so unterbunden.
Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in Zukunft unter Verschluss bleiben. Von einem Gesetz, das Verbrauchern einen umfassenden, schnellen und praktikablen Zugang zu allen wichtigen Daten ermöglicht, sind wir weiterhin meilenweit entfernt, bemängelt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace.
Zurzeit werden die Interessen der Lebensmittelindustrie durch das VIG stärker geschützt als die der Verbraucher. Um das zu ändern, muss das Gesetz möglichst schnell überarbeitet werden. Als Vorbild für eine verbesserte Informationslage könnte Dänemark gelten. Dort müssen die Behörden von sich aus aktiv werden. Alle Untersuchungsergebnisse und Beanstandungen sind von den Behörden regelmäßig im Internet zu veröffentlichen.