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Jeremy Sutton-Hibbert / Greenpeace

TTIP und CETA: EU-Kommission legt Papier zu Schiedsgerichten vor

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Regelungen zum Investitionsschutz, die ausländischen Unternehmen das Recht einräumen, Staaten außerhalb nationaler Gerichte zu verklagen: Das ist eines der umstrittenen Themen in der Debatte um TTIP und CETA, die Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada. Um die Wogen des Streits zu glätten, stellt die EU-Kommission heute (im Handelsausschuss des Europäischen Parlamentes) und morgen (im EU-Rat der Außenminister) ihr Konzeptpapier vor, Titel: „Investitionen in TTIP und darüber hinaus – Der Weg für eine Reform“.

Für den kanadische Rechtsprofessor Gus van Harten, einen der profundesten Kenner und Kritiker der Regeln für Investitionsstreitigkeiten, ist der EU-Vorschlag eindeutig unzureichend. Er erfülle keinerlei Minimalkriterien wie Unabhängigkeit, Fairness, Offenheit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Ausgewogenheit. Außerdem seien die Formulierungsvorschläge der EU nicht präzise genug, um Schlupflöcher zu vermeiden.

Hunderttausende Bürger wollen keine Schiedsgerichte

Das Vorhaben, private Schiedsgerichte auch in die Verträge mit Kanada und den USA aufzunehmen, hatte massive Reaktionen in der Bevölkerung hervorgerufen. Mehr als 145.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer von der EU durchgeführten Konsultation sprachen sich gegen diese Schiedsgerichte aus.

Der letzte CSU-Parteitag stimmte einem Leitantrag der Wirtschaft zu, der internationale Schiedsgerichte „nicht für erforderlich“ hält. Auch ein gemeinsames Papier von SPD und den Gewerkschaften hält Investitionsschutz-Vorschriften in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich für nicht notwendig. Verfassungsrechtler sehen die Souveränität des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichthofes untergraben. Der österreichische SPÖ-Kanzler Werner Feymann spricht sich offen gegen die Schiedsgerichte aus; Zeitungen schreiben von einem heimlichen Staatsstreich.

Konzeptpapier der EU-Kommission liefert keine Antworten

Es sind also nicht nur die in dem Bündnis „TTIP unfairhandelbar“ zusammengeschlossenen Verbände, die die private Streitschlichtung ablehnen. Und all diese Kritiker wird die EU-Kommission mit ihrem Konzeptpapier auch keinesfalls umstimmen. Denn Antworten auf ihre Fragen liefert das Papier nicht: Warum sollen ausländische Unternehmen einen zusätzlichen Rechtsschutz bekommen, der inländischen nicht zusteht? Weshalb geht es nur um die Rechte der Konzerne, nicht aber auch um deren Pflichten?

Zwar enthält der EU-Vorschlag fünf Punkte für eine Verbesserung der bisher vorgeschlagenen Regeln. So soll etwa der Schutz des Rechts der Staaten, selbst zu regulieren, gewährleistet werden. Auch sollen die geplanten Schiedsgerichte Prinzipen der Rechtsstaatlichkeit erfüllen; eine Berufungsinstanz soll eingerichtet und das Verhältnis der Verfahren vor nationalen Gerichten zu den Verfahren vor Schiedsgerichten geklärt werden. Krönender Höhepunkt: Die Schaffung eines permanenten Gerichtshofes – eine Idee, die auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel am vergangenen Wochenende mit dem Vorschlag eines permanenten EU-USA-Investitionsgerichtshofes konkretisiert hatte.

„EU will ausschließlich die Investoren schützen“

Den Vorschlag eines solchen internationalen Gerichtshofes für Investitionsstreitigkeiten hatte Gus van Harten bereits 2007 in die Debatte eingebracht; bisher wurde die Idee allerdings nicht ernsthaft aufgegriffen. Dass sein Ansinnen nun dazu dient, die Investitionsstreitschlichtung zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen zur Stärkung der Rechte von Unternehmen zu verankern, sieht van Harten kritisch.

Diese Ansicht teilt auch Jürgen Knirsch, Greenpeace-Experte für Handel: „Die Debatte um permanente bilaterale oder internationale Schiedsgerichtshöfe lenkt ab“, sagt er. „Sie soll die berechtigte Kritik an den Freihandelsabkommen TTIP und CETA abschwächen. Solange es nur um die Rechte, nicht aber auch um die Pflichten von ausländischen Investoren geht, sind diese Gerichtshöfe sinnlos. Solange nur auf Kosten der Steuerzahler Unternehmen für Investitionsverluste entschädigt werden sollen, und wenn die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Investition nicht einmal gestellt werden darf, ist diese Streitschlichtung abzulehnen“, erklärt Knirsch.

Ein internationaler Gerichtshof, der die Verantwortung und Pflichten der Konzern überprüft, sei nötig, so Knirsch. Dazu bedürfe es eines internationalen Abkommens, so wie es 2002 auf dem Johannesburg-Gipfel für nachhaltige Entwicklung beschlossen wurde. „Doch statt ein derartiges Abkommen in die Weg zuleiten, will die EU ausschließlich die Investoren schützen“, bemängelt Knirsch. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten nicht auf diese Nebelkerze hereinfallen – sie sollten die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA mit ihrer Unterschrift unterstützen“. 

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