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Der Nationale Allokationsplan (NAP) für die Jahre 2008 bis 2012 legt fest, dass die Zuteilung von Emissionsrechten für vergleichbare Energieanlagen nach einheitlichen Emissionsstandards erfolgt. Der Maßstab für Kohle unterscheidet dabei nicht zwischen Stein- und Braunkohle. Damit scheint es so, als würden die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke nicht länger bevorzugt.

Andree Böhling, Energieexperte bei Greenpeace, hält diese vorgeblichen Klimaschutzbemühungen der Bundesregierung für eine Farce. Der neue NAP II schafft nur zum Schein die Privilegien ab, über die Hintertür wird der Bau neuer Braunkohlekraftwerke trotzdem gefördert. Die Berechnungsgrundlagen für die Emissionszertifikate hätten sich in vielen Details so geändert, dass Braunkohle bei der Vergabe der Verschmutzungsrechte nach wie vor bevorzugt werde.

Wenn Umweltminister Sigmar Gabriel sich hinstellt und behauptet, neue Braunkohlekraftwerke seien besser fürs Klima als alte, dann leidet er unter Realitätsverlust und hat sich von Wirtschaftsminister Glos über den Tisch ziehen lassen, sagt Böhling. Zwar verbessert sich kurzfristig der CO2-Ausstoß. Doch Kraftwerke laufen 40 Jahre. Und mit jedem Braunkohlekraftwerk, das heute noch gebaut wird, wird es unwahrscheinlicher, dass die Bundesregierung ihre langfristigen Klimaschutzziele erreichen kann.

Böhling: Klimaschutz heißt, auf einen Mix aus Energieeinsparungen, Kraft-Wärme-Kopplung und umfassender Nutzung der Erneuerbaren Energien zu setzen. Das wird weiterhin durch die Bundesregierung blockiert.

Nationales Energiekonzept bis 2020

Nationales Energiekonzept bis 2020

Anzahl Seiten: 199

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