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Zwei Menschen im Gras mit Greenpeace-Protestplakat "Wir werden nicht schweigen" und Megafon
© Lucas Wahl / Greenpeace

Anti-SLAPP-Richtlinie: Wirksamer Schutz vor Einschüchterungsklagen

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Deutschland plant ein Anti-SLAPP-Gesetz. Laut Entwurf bietet das aber nur unzureichend Schutz. Greenpeace kritisiert die geplante deutsche Umsetzung. Aktuell findet das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag statt.

Weltweit setzen große Ölkonzerne und andere Umweltverschmutzer zunehmend auf SLAPP-Klagen, um Kritiker:innen zum Schweigen zu bringen. Diese „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ (Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) sollen engagierte Menschen und Organisationen einschüchtern, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken und ihr Engagement unterdrücken.

So wurden im Februar 2026 Greenpeace USA und Greenpeace International in einer von Energy Transfer, L.P. (ET) angestrengten SLAPP-Klage in den USA verurteilt: ET wurden absurde 345 Millionen US-Dollar Schadenersatz zugesprochen. Die Klage von ET gegen Greenpeace stand in Zusammenhang mit den im Jahr 2016 von Indigenen geführten Protesten gegen die geplante Pipeline in Standing Rock

Online-Mitmachaktion

https://act.greenpeace.de/protestmail-stopp-slapp

No SLAPP - Keine juristischen Einschüchterungs-Klagen!

Keine Chance für juristische Einschüchterungs-Klagen! Der bisherige Entwurf einer Richtlinie, die Aktivist:innen und Journalist:innen vor solchen SLAPP-Klagen in Deutschland schützt, ist lückenhaft. Echter Schutz sieht anders aus! Appellieren Sie jetzt an den Rechtsausschuss des Bundestags: Wir brauchen ein Anti-SLAPP-Gesetz, das uns auch in Deutschland wirksam vor Einschüchterung schützt!

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Frau mit durch Bänder verbundenem Mund auf denen "SLAPP" steht

Die EU wehrt sich gegen SLAPP-Klagen

Um Journalist:innen, Menschenrechtsaktivist:innen und ihre Organisationen künftig besser vor missbräuchlichen Klagen zu schützen, hat die Europäische Union im April 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen. So soll verhindert werden, dass Unternehmen Gerichte dazu missbrauchen, diejenigen zum Schweigen zu bringen, die sich kritisch äußern. Somit gibt die Richtlinie den in der EU ansässigen Opfern von SLAPP-Klagen die Möglichkeit, sich zu wehren. Eine starke Koalition der Zivilgesellschaft hat die EU dahingehend zum Handeln bewegt. 

Beklagte können aufgrund der EU-Richtlinie eine frühestmögliche Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen und weitere Maßnahmen beantragen. Ein Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne-Caruana-Galizia-Stiftung dokumentierte seit Beginn der Aufzeichnung 1.303 SLAPP-Klagen in Europa (Stand: Januar 2026), Tendenz steigend. Wurden im Jahr 2022 noch 161 Klagen und 2021 135 Fälle eingereicht, waren es 2023 schon 166 und 2024 dann 167 neue missbräuchliche Klagen – trotz der Anti-SLAPP-EU-Richtlinie.

Greenpeace-Aktive halten Banner in Amsterdam

"Willkommen in Europa, wo Meinungsfreiheit noch etwas gilt" - so wird Energy Transfer in Amsterdam begrüßt.

Greenpeace International setzt Anti-SLAPP-Richtlinie erstmals ein

Nur wenige Monate nach ihrer Verabschiedung ist die neue EU-Anti-SLAPP-Richtlinie bereits in den Kampf von Greenpeace International (GPI) gegen Energy Transfer eingeflossen: GPI, das seinen Sitz in den Niederlanden hat, informierte Energy Transfer in einer Haftungs-Mitteilung am 23. Juli 2024 über seine Absicht, das Unternehmen vor einem niederländischen Gericht zu verklagen. Ziel ist, den gesamten Schaden und die durch die SLAPP-Klage entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen. Es ist das erste Mal, dass die neue EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in einem laufenden Rechtsstreit geltend gemacht wird.

Im Februar 2025 reichte Greenpeace International dann Klage auf Schadensersatz gegen ET vor niederländischen Gerichten ein, basierend auf der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie. Fünf Monate später fand am 2. Juli 2025 der erste Termin vor Gericht im New Amsterdam Courthouse statt. Greenpeace-Protestierende hielten vor dem Gebäude ein Banner hoch, das den Widersacher in Europa begrüßt: „Energy Transfer, Welcome To The EU Where Free Speech Is Still A Thing“ - auf deutsch etwa: „Willkommen in der Europäischen Union, wo Meinungsfreiheit noch etwas gilt“.

Es ist das erste Mal, dass die neue EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in einem laufenden Rechtsstreit Anwendung findet. Denn insbesondere Kapitel V der Richtlinie schützt Organisationen mit Sitz in der EU vor SLAPP-Klagen von außerhalb der EU und gibt ihnen das Recht auf Entschädigung. Das bedeutet, dass von Energy Transfer in den Niederlanden Schadenersatz erhoben werden kann, wenn es seine Ansprüche gegen GPI in North Dakota nicht aufgibt.

Etappensieg von Greenpeace International in den Niederlanden 

Im Juni 2026 hat Greenpeace International vor dem New Amsterdam Courthouse einen wichtigen Erfolg im Verfahren gegen Energy Transfer erzielt: Das Gericht wies den Versuch des Pipeline-Konzerns zurück, die Anti-SLAPP-Klage von Greenpeace International abzuweisen oder auszusetzen. Damit muss sich Energy Transfer nun in den Niederlanden den Vorwürfen stellen, durch missbräuchliche Klagen die Meinungsfreiheit und zivilgesellschaftliches Engagement eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen wurde zudem zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet.

Solidarity against SLAPP Energy Transfer Lawsuit in Berlin
© Verena Brüning / Greenpeace

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Protest gegen die Standing Rock Dakota Access Pipeline in den USA
© Richard Bluecloud Castaneda / Greenpeace

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Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie in nationales Recht

Die EU hat mit ihrer Anti-SLAPP-Richtlinie 2024 einen wichtigen Schritt zum Schutz zivilgesellschaftlichen Engagements getan. Fälle wie der Prozess von Energy Transfer gegen Greenpeace USA und Greenpeace International zeigen, wie wichtig es ist, die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU konsequent umzusetzen. 

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese innerhalb von zwei Jahren, bis zum 7. Mai 2026, in nationales Recht zu überführen. Doch Deutschland und zahlreiche andere Staaten haben diese Frist verstreichen lassen, ohne der EU-Kommission eine vollständige Umsetzung mitzuteilen.

Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Als direkte Konsequenz hat die Europäische Kommission am 15. Juli 2026 ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren richtet sich neben Deutschland gegen insgesamt 13 weitere EU-Mitgliedstaaten, die die Richtlinie ebenfalls nicht fristgerecht umgesetzt haben, darunter Bulgarien, Tschechien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien und die Slowakei.

Die betroffenen Staaten sollen laut einem Aufforderungsschreiben innerhalb von zwei Monaten Stellung zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens beziehen und die vollständige Umsetzung nachweisen.

Greenpeace fordert die Bundesregierung deshalb nachdrücklich auf, die Zivilgesellschaft mit der wirksamen und zügigen Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie besser zu schützen:

Portraits of Baro Gabbert

Baro Vicenta Ra Gabbert

Juristin und Greenpeace-Sprecherin sozial-ökologische Gerechtigkeit

Die EU hat die demokratiezersetzende Gefahr, die von SLAPPs ausgeht, erkannt. Deutschland steht jetzt in der Pflicht, der Richtlinie Taten folgen zu lassen: Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss geschützt werden. Damit sich engagierte, zivilgesellschaftliche Akteur:innen wieder auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können: das Aufdecken von Umweltmissständen und die Information der Öffentlichkeit.
Portraits of Baro Gabbert
Zitat
Die EU hat die demokratiezersetzende Gefahr, die von SLAPPs ausgeht, erkannt. Deutschland steht jetzt in der Pflicht, der Richtlinie Taten folgen zu lassen: Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss geschützt werden. Damit sich engagierte, zivilgesellschaftliche Akteur:innen wieder auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können: das Aufdecken von Umweltmissständen und die Information der Öffentlichkeit.
Zitatinhaber, Vorname Nachname
Baro Vicenta Ra Gabbert
Position des Zitatinhabers
Juristin und Greenpeace-Sprecherin sozial-ökologische Gerechtigkeit
Kreisförmiges Bild
An

Ein Rechtsgutachten der Kanzlei LST Schuhmacher & Partner hat im Auftrag von Greenpeace Deutschland untersucht, wie die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden kann und welche rechtlichen Instrumente und Ansätze dafür am wirksamsten geeignet sind:

  • Frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen: Gerichte müssen entsprechende Anträge zügig prüfen und entscheiden.
  • Beweislast beim Kläger: In potenziellen SLAPP-Verfahren liegt es bei der klagenden Partei, darzulegen, dass ihre Klage berechtigt und nicht missbräuchlich ist.
  • Rechtsbehelfe und Sanktionen: Gerichte sollen Sanktionen verhängen können, wenn sich ein Verfahren als missbräuchlich erweist – inklusive Kostenübernahme und ggf. Schadensersatz.
Rechtsgutachten zur EU-Anti-SLAPP-Richtlinie

Rechtsgutachten zur EU-Anti-SLAPP-Richtlinie

Das Greenpeace-Rechtsgutachten zeigt rechtliche Wege zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland.

Anzahl Seiten: 23

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Entwurf eines deutschen Anti-SLAPP-Gesetzes

Bereits 2025 hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für ein Gesetz gegen diese sogenannten Einschüchterungsklagen ausgesprochen, um die Meinungsfreiheit in Deutschland besser zu schützen. Im Juni 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dann einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in deutsches Recht. Am 10. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf für eine Anti-SLAPP-Richtlinie entschieden und den Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet.

Seitdem läuft das Gesetzgebungsverfahren für ein deutsches Anti-SLAPP-Gesetz im Bundestag bereits, die bisherigen Entwürfe gehen allerdings nicht über die Mindestvorgaben der EU hinaus und würden die Zivilgesellschaft so nur eingeschränkt vor missbräuchlichen Klagen schützen. Greenpeace-Expertin Nina Noelle begrüßt den Vorstoß an sich, kritisiert den Gesetzesentwurf aber als unzureichend. Im deutschen Zivilprozessrecht brauche es wirkungsvolle Mechanismen zur Früherkennung und Abwehr solcher SLAPP-Klagen:

„Die Bundesregierung hat die Chance, die öffentliche Beteiligung und die Meinungsfreiheit in Deutschland spürbar zu stärken, verpasst. Die Richtlinie setzt in dieser Form lediglich die Mindestanforderungen um, ein Schutz nationaler Rechtsfälle ist nicht vorgesehen. Damit bleibt ein zentraler Hebel ungenutzt, um Journalist:innen, Aktivist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wirksam vor missbräuchlichen Klagen zu schützen. Gerade diejenigen, die investigative Arbeit leisten oder Missstände öffentlich machen, brauchen einen wirkungsvollen Schutz, der über das absolute Mindestmaß hinausgeht. Wir werden uns im weiteren Verfahren weiter nachdrücklich dafür einsetzen, dass der nationale Schutz wieder in den Entwurf aufgenommen wird und Mechanismen zur Früherkennung sowie Abwehr solcher SLAPP-Klagen eingeführt werden. Damit Deutschland ein Anti-SLAPP-Gesetz erhält, das seinen Namen verdient.“

Im August 2025 hat Greenpeace Deutschland deshalb bei der Bundesregierung Stellung zum Referentenentwurf bezogen. Dabei bezieht sich Greenpeace auf das im letzten Jahre veröffentlichte Rechtsgutachten, das klar aufzeigt, wie eine wirkungsvolle Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in deutsches Recht gelingen kann.

Greenpeace-Stellungnahme zum Referentenentwurf Anti-SLAPP-Richtlinie

Greenpeace-Stellungnahme zum Referentenentwurf Anti-SLAPP-Richtlinie

Greenpeace-Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren

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Weitere SLAPP-Klagen gegen Greenpeace-Organisationen in Europa

Weitere SLAPP-Klagen gegen Greenpeace-Organisationen in Europa zeigen, wie notwendig die schnelle Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten ist. 

2025: Romgaz vs. Greenpeace CEE Romania

Am 16. Mai 2025 wurde öffentlich, dass Greenpeace Rumänien vom staatlich kontrollierten Energieunternehmen Romgaz verklagt wird – mit dem Ziel, die Organisation aufzulösen. Genau geht es um das geplante Gasfeld „Neptun Deep“ im Schwarzen Meer, gegen welches Greenpeace Rumänien juristische Schritte eingeleitet hatte. Entgegen der Behauptungen von Romgaz liegen keine gerichtlichen Zahlungsforderungen vor, ebenso weist Greenpeace Rumänien auf seine transparente Finanzierung hin. Dieser Fall stellt eine strategische Einschüchterung dar und ist damit eine ernsthafte Bedrohung für öffentliche Teilhabe und Meinungsäußerung der Zivilgesellschaft in Rumänien. 

Am 11. Juni 2025, dem Tag der ersten Anhörung in Rumänien, hat Romgaz die Klage überraschend zurückgezogen. Das Gericht hat den Rückzug akzeptiert und Romgaz dazu verpflichtet, die Verfahrenskosten in Höhe von 10.950 Lei (ca. 2.178 €) zu tragen. Greenpeace Rumänien hatte sich dafür ausgesprochen, das Verfahren fortzusetzen, um die unbegründeten Vorwürfe auch rechtlich eindeutig zurückzuweisen – das wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. Der Rückzug von Romgaz ist ein deutliches Zeichen: Die Klage war eine klassische SLAPP-Klage und ein eindeutiger Versuch, Greenpeace Rumänien einzuschüchtern und ihre Arbeit zu diskreditieren.

2024: ENI vs. Greenpeace Italia & ReCommon

Am 7. Oktober 2024 reichte der Ölkonzern ENI eine SLAPP-Klage gegen Greenpeace Italien und die Organisation ReCommon ein. Damit will er die öffentliche Kritik an seiner Rolle in der eskalierenden Klimakrise unterbinden. Die Klage steht im Zusammenhang mit einer früheren, noch laufenden Klage von Greenpeace und ReCommon gegen ENI („Just Cause“), die das Unternehmen für seine Klimaauswirkungen zur Verantwortung ziehen will. Eine Studie von Greenpeace Niederlande zeigt klar, dass ENIs Emissionen bis zum Ende des Jahrhunderts tausende zusätzliche Todesfälle verursachen könnten.

2023: TotalEnergies vs. Greenpeace France

Im April 2023 hatte TotalEnergies Greenpeace Frankreich wegen eines Berichts verklagt, der die tatsächlichen Emissionen des Konzerns deutlich höher einschätzte, als dieser offiziell angegeben hatte. Ein Pariser Gericht wies die Klage im Mai 2024 allerdings ab, da die vorgebrachten Vorwürfe und Argumente unklar und zu vage waren. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit in Frankreich dar, mit Signalwirkung auch für andere Fälle.

2023: Shell vs. Greenpeace UK und Greenpeace International

Im Februar 2023 reichte Shell Klage gegen Greenpeace UK und Greenpeace International ein, nachdem Aktivist:innen eine Ölplattform in der Nordsee besetzt hatten. Shell forderte über 11 Millionen US-Dollar Schadensersatz und ein weltweites Protestverbot für die beiden Greenpeace-Organisationen. Im Dezember 2024 wurde die Klage außergerichtlich beigelegt: Greenpeace zahlt keine Entschädigung, übernimmt keine Schuld und spendet freiwillig 300.000 Pfund an die britische Seenotrettung RNLI. Proteste an vier Shell-Standorten in der Nordsee wurden für einen begrenzten Zeitraum ausgeschlossen. Der Fall mobilisierte große öffentliche Unterstützung und wurde auch international als klassisches Beispiel für eine SLAPP-Klage wahrgenommen.

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