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Bereits seit drei Tagen haben die Aktivisten eine Einfahrt mit Ketten verriegelt - natürlich unter Beachtung von Notzugängen. An jedem der fünf zugeschweißten Tore wurden mit Elektroschweißgeräten zusätzlich eiserne Hinweisschilder angebracht: AKW Krümmel geschlossen wegen Unzuverlässigkeit von Vattenfall. Ein nachdrücklicher Hinweis an Trauernicht. Die Ministerin hatte verkündet, sie verfüge über keine rechtliche Handhabe und setze stattdessen auf die Einsicht des Betreibers. Aber laut Atomgesetz ist der Widerruf der Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers sofort möglich.
Worauf wartet Frau Trauernicht denn noch?, kritisiert Mathias Edler, Atomexperte bei Greenpeace. Die Zuverlässigkeit des Betreibers zählt im Atomgesetz zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb eines Atomkraftwerks. Ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden.
In den ersten 14 Tagen nach dem Wiederanfahren des AKW am 19. Juni 2009 war es zu drei Störfällen gekommen. Zweimal wurde dabei die automatische Reaktorschnellabschaltung ausgelöst. Beim dritten Störfall fiel ein Maschinentransformator durch einen Kurzschluss aus. Trotz aller Überprüfungen treten an den gleichen technischen Bauteilen wiederholt Störfälle auf, so Edler weiter. Soll Vattenfall den Entzug der Betriebsgenehmigung doch vor Gericht beklagen. Auf den Nachweis von Fachkunde und Zuverlässigkeit dieses Betreibers sind wir sehr gespannt.
Wenn jemand jetzt einen unkontrollierbaren Störfall für die Zukunft verhindern könne, dann Trauernicht, weist Edler auf die Verantwortung der Ministerin. Wir wollen sie nicht daran erinnern, wenn es schon zu spät ist! Die Aufsichtsbehörden agieren seit Jahren zunehmend zögerlich gegenüber den Stromkonzernen, weil sie Schadenersatzforderungen fürchten.