Völkerrecht von Grönland bis Venezuela: 5 Fragen und Antworten
- Ein Artikel von Eva Schaper
- Hintergrund
Darf ein US-Präsident einfach Grönland kaufen? Warum ist der Konflikt um Taiwan völkerrechtlich so kompliziert? Und was hat Erdöl in Venezuela mit internationalem Recht zu tun? Völkerrecht klingt oft nach trockenen Paragraphen, doch es ist das einzige Regelwerk, das verhindert, dass die Welt allein nach dem „Recht des Stärkeren“ funktioniert.
Eine Definition: Was ist Völkerrecht?
Das Völkerrecht (internationales öffentliches Recht) regelt die Beziehungen zwischen Staaten. Es basiert auf Verträgen (wie der UN-Charta), Gewohnheitsrecht und dem Schutz der Menschenrechte.
Für Greenpeace ist das Völkerrecht heute auch ein Werkzeug für Klimagerechtigkeit. Wir nutzen es, um klarzustellen: Staaten haben eine völkerrechtliche Pflicht, ihre Bürger:innen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Wenn Konzerne wie Shell durch massives Ölgeschäft die Lebensgrundlagen zerstören, berührt das völkerrechtlich geschützte Menschenrechte.
Wie lässt sich das Völkerrecht einfach erklären?
Stellen Sie sich das Völkerrecht wie die „Hausordnung der Welt“ vor. Da es keine Weltregierung gibt, müssen sich die über 190 Staaten auf Regeln einigen, damit das Zusammenleben funktioniert.
Vier aktuelle Beispiele zeigen, warum diese Regeln so wichtig sind:
- Souveränität (Beispiel Grönland): Als Donald Trump 2019 laut darüber nachdachte, Grönland zu kaufen, stieß dies auf internationales Unverständnis. Warum? Weil Staaten und ihre Bevölkerung im modernen Völkerrecht keine Waren sind, die gegen den Willen der Bewohner:innen gekauft oder verkauft werden können. Das Prinzip der staatlichen Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht der Völker verbieten solche „Kolonialgeschäfte“.
- Territoriale Integrität (Beispiel Russland/Ukraine): Dieses Prinzip ist ein Grundpfeiler des Völkerrechts und besagt, dass die Grenzen eines Staates unantastbar sind. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt ein eklatantes Beispiel für einen massiven Verstoß gegen dieses Prinzip und gegen das allgemeine Gewaltverbot der UN-Charta dar. Die Lage ist hier völkerrechtlich eindeutig: Ein Staat darf das Staatsgebiet eines anderen nicht gewaltsam besetzen oder annektieren. Das Völkerrecht bildet die rechtliche Grundlage dafür, die Souveränität der Ukraine zu verteidigen und die internationale Gemeinschaft zur Unterstützung des angegriffenen Staates zu verpflichten.
- Gewaltverbot (Iranisch-israelischer 12-Tage-Krieg) Im Völkerrecht ist das Gewaltverbot ein zentraler Grundsatz (UN-Charta, Artikel 2, Absatz 4). Ausnahmen hiervon gibt es nur bei der Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff, bei einer Autorisierung durch die Vereinten Nationen und bestimmten humanitären Interventionen. Nicht vom Völkerrecht abgedeckt war beispielsweise der israelische Angriff auf Iran im Jahr 2025, bei dem Israel die erwartete Bedrohung durch das iranische Atomprogramm militärisch ausschalten wollte. “Selbstverteidigung” konnte hier zur Begründung nicht herangezogen werden, da dafür ein iranischer Angriff bereits hätte stattgefunden oder unmittelbar hätte bevorstehen müssen. Auch die spätere Intervention der USA in den Krieg war daher folgerichtig völkerrechtlich nicht legal.
- Interventionsverbot (Beispiel Venezuela): Politische Instabilität darf nicht als Vorwand für ausländische Interventionen dienen – erst recht nicht, wenn es eigentlich um den Zugriff auf die weltweit größten Ölreserven geht. Das Völkerrecht schützt Staaten davor, dass Großmächte ihre internen Konflikte für wirtschaftliche Eigeninteressen (wie fossile Brennstoffe) ausnutzen.
Wann wird gegen das Völkerrecht verstoßen?
Ein Verstoß liegt vor, wenn ein Staat die vereinbarten Regeln bricht. Das passiert zum Beispiel durch:
- Angriffskriege: Die Verletzung der Grenzen eines anderen Staates.
- Einmischung: Wenn Druck ausgeübt wird, um eine Regierung zu stürzen (oft im Zusammenhang mit Ressourcen wie Öl).
- Unterlassung beim Klimaschutz: Versäumen Staaten den Klimaschutz, hat das fatale Folgen: Überschwemmungen, Dürren und Hitzewellen zerstören Lebensgrundlagen und Menschen verlieren ihre Heimat. Solche Folgen bedrohen grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben, Gesundheit und Wohnen. Das Völkerrecht nimmt Staaten hier in die Pflicht: Verträge wie das Pariser Abkommen fordern konkrete Maßnahmen und Berichte ein. So entsteht der nötige rechtliche Druck, um Klimaschäden zu reduzieren und Menschen weltweit zu schützen.
Ist Deutschland an das Völkerrecht gebunden?
Ja, zwingend. Artikel 25 des Grundgesetzes macht das Völkerrecht zum Teil unserer eigenen Gesetze. Es steht sogar über den normalen deutschen Gesetzen. Wenn Deutschland also internationale Klimaabkommen unterzeichnet, ist die Regierung rechtlich verpflichtet, diese auch umzusetzen.
Was ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht?
Das humanitäre Völkerrecht ist ein spezieller Teil, der nur in Kriegen gilt. Es soll das Leid begrenzen. Ein Verstoß (Kriegsverbrechen) liegt vor, wenn:
- gezielt Zivilisten oder Krankenhäuser angegriffen werden.
- Hunger als Waffe eingesetzt wird.
- die Umwelt so massiv geschädigt wird, dass das Überleben der Bevölkerung langfristig gefährdet ist.
Völkerrecht wie das humanitäre Völkerrecht wurden und werden immer wieder gebrochen. Das erleben wir heute beim russischen Angriff auf die Ukraine oder bei der Entführung des venezolanischen Staatspräsidenten Maduro durch die USA. Aus den Verstößen abzuleiten, dass das Recht wirkungslos wäre, ist jedoch falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Die meisten Staaten halten sich an das Recht, Verstöße werden benannt und führen zur politischen und diplomatischen Isolation des Rechtsbrechers oder sogar zu von den UN beschlossenen Sanktionen oder militärischen Interventionen. Kriegsverbrecher wie Slobodan Milošević und Radovan Karadžić mussten sich vor internationalen Gerichten für ihre Verbrechen verantworten. Das Völkerrecht begrenzt die Macht der Starken und schützt die Schwachen - ob es kleinere Staaten oder Zivilist:innen sind. Deswegen setzt sich auch Greenpeace für dessen Erhalt wie seine Weiterentwicklung ein.