
Einigung in der Bundesregierung beim Lieferkettengesetz
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Der ausgehandelte Entwurf ist eine Minimallösung. Der Schutz von Menschenrechten und Umwelt kann damit nicht wirksam durchgesetzt werden.
In die Diskussion um ein deutsches Lieferkettengesetz ist Bewegung gekommen. Die drei verantwortlichen Ressorts von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf einen Entwurf geeinigt. Die Politik feiert sich für den Erfolg. Dabei beinhaltet der Kompromiss keine zivilrechtliche Haftungsregelung, wenn Unternehmen gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Auch wird nicht die gesamte Lieferkette abgedeckt. Dagegen protestieren heute in den frühen Morgenstunden Greenpeace-Aktive am Bundeskanzlerinnenamt in Berlin. Mit einer Projektion werfen sie den Schriftzug “Lieferkettengesetz - Schwindel” auf die Außenfassade.
Sowohl Verletzungen von Menschenrechten und Arbeitsstandards, als auch Umweltschäden geschehen häufig in Produktionsländern außerhalb der EU. Damit finden sie überwiegend am Anfang von globalen Lieferketten statt. Zum Beispiel in Südamerika, wo Wälder durch Brandrodungen zerstört werden, um Platz für die Rinderzucht zu machen. “Ein Lieferkettengesetz ist deshalb nur dann wirksam, wenn es verbindliche Haftungsregeln für die ganze Länge der Wertschöpfungskette beinhaltet”, sagt Viola Wohlgemuth, Expertin für Konsum und Ressourcenschutz bei Greenpeace. “Es muss schlicht gewährleisten: Wer Umweltschutz und Menschenrechte aus Profitgier missachtet, wird künftig zur Verantwortung gezogen, egal wo auf der Welt er sie begeht”, mahnt sie.
Lange Rede, wenig Sinn?
Das Vorhaben ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU und SPD. Nun soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr verabschiedet werden. Nach einem monatelangen Streit hatte bis zuletzt vor allem der Wirtschaftsminister eine Einigung blockiert. Jetzt zetert der wirtschaftspolitische Flügel der CDU/CSU gegen das geplante Gesetz. “Die Werte und Verantwortung einer christlich-demokratischen Union hören scheinbar an den Landesgrenzen auf”, so Wohlgemuth. “Die Hoffnung ruht jetzt auf dem parlamentarischen Prozess, der sich in den nächsten Monaten anschließen wird. Die Verantwortung für begangene Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen liegt jetzt bei der CDU.”
Damit sich die deutsche Wirtschaft auf die Vorgaben einstellen kann, soll das Gesetz ab 2023 inkrafttreten. Betroffen sind zunächst allerdings nur Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden, erst ein Jahr später soll das Gesetz dann auch für Firmen gelten, für die mehr als 1.000 Menschen arbeiten. Auch diese “Verschärfung” klammert jedoch den gesamten Mittelstand, die größte Gruppe von Firmen in Deutschland, aus.