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Als Vampire verkleidete Greenpeace-Aktivisten protestieren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) gegen die Bewilligung  des Patentes EP 343217 der Firma PharmaStern (Biocyte) auf Baby-Blut aus Nabelschnur, 2003.
Wolfgang Nuerbauer/argum/Greenpeace

Patent auf Baby-Blut

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Blut ist wertvoll. Vor allem dann, wenn es so genannte Stammzellen enthält – mögliche Grundlage für den Kampf gegen viele Krankheiten. Blutzellen, die aus der Nabelschnur von Neugeborenen stammen, sind eine geeignete Quelle für Stammzellen. Geeignet – und lukrativ. Denn Stammzellen sind darin reichlich vorhanden und das Blut kann nach der Geburt ohne Probleme gewonnen und aufbewahrt werden. Die US Firma Biocyte beansprucht Blutzellen als ihre Erfindung – und hat gegen den Widerruf eines 1996 erteilten Patentes Einspruch eingelegt. Eine endgültige Entscheidung könnte am 7. April in einer öffentlichen Anhörung der Beschwerdekammer des Europäischen Parlamentes fallen.

Bereits 1996 hatte das Europäische Patentamt der Firma Biocyte das Patent mit dem Titel Isolierung und Konservierung von foetalen und neonatalen hämatopoetischen Stamm- und Progenitorzellen des Butes (EP 343 217) erteilt. Die Patentinhaber hatten nichts anderes getan, als zu zeigen, dass man Blutzellen aus der Nabelschnur entnehmen und tiefkühlen kann.

Das Patent beansprucht alle menschlichen Blutzellen, die aus der Nabelschnur von Neugeborenen gewonnen werden sowie das Blut von (abgetriebenen) Föten. Aus den darin enthaltenen Stammzellen können unter anderem alle anderen Zellen des Blutes gezüchtet werden. Medizinisch verwandt werden Stammzellen bei der Bekämpfung von Leukämie oder um die Folgen einer Bestrahlung oder Chemotherapie bei anderen Krebsarten zu mildern.

Die Initiative Kein Patent auf Leben! und die Grünen im Europäischen Parlament haben ebenso wie verschiedene Firmen Einspruch gegen das Patent eingelegt. Zudem haben sich Ärzte und Wissenschaftler aus Frankreich, den Niederlanden und England, die im Verband von Eurocord zusammengeschlossen sind, an den Einsprüchen beteiligt.

Patent beruht auf Scheinerfindung

Die Gründe sind eindeutig:

  • Das Patent beruht auf einer Scheinerfindung: Weder wurden die Blutzellen erfunden, noch war das Verfahren zur Kühlung der Zellen neu.
  • Durch das Patent wird der Zugang zu wichtigen Therapien blockiert – was negative Auswirkungen für Patienten und Ärzte hat.
  • Patente auf Teile des menschlichen Körpers widersprechen ethischen Grenzen. Das für Biocyte erteilte Patent bedeutet einer kommerzielle Verwertung des menschlichen Körpers bis hin zu abgetriebenen Föten.

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Amt widerruft Entscheidung

Tatsächlich wurde das Biocyte-Patent im Juni 1999 vom Amt komplett widerrufen. Allerdings nicht aufgrund ethischer Einwände, sondern nur aufgrund fehlender Neuheiten. Das Patentamt gab somit grundsätzlich sein Einverständnis mit der Patentierung von Teilen des menschlichen Körpers – und dessen kommerzieller Verwertung.

Biocyte – inzwischen PharmaStem – legte gegen den Widerruf Beschwerde ein und will dadurch wesentliche Teile des Patentes retten. Nach wie vor beansprucht die Firma Blutzellen und wichtige therapeutische Anwendungen für sich.

Greenpeace unterstützt die Einsprüche gegen das Patent und wird zusammen mit der Organisation Kein Patent auf Leben! an der für den 7. April angesetzten Verhandlung vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes teilnehmen.

Recherchen von Greenpeace zeigen, dass das vorliegende Patent kein Einzelfall ist. Andere erteilte europäische Patente umfassen menschliche Organe wie Lunge und Nieren, über 1077 Patente wurden bereits auf Gene von Mensch und Tier erteilt.

Insgesamt hat das Europäische Patentamt im vergangenen Jahr 115 Patente auf menschliches Erbgut, 38 Patente auf Saatgut und Pflanzen und elf Patente auf Tiere vergeben. Für das Patentverfahren wurden neu angemeldet: 505 Patente auf Tiere und 311 Patente auf Pflanzen.

Richtlinie noch nicht in allen EU-Ländern verwirklicht

Grundlage für alle erteilten Patente ist die EU-Patentrichtlinie des Jahres 1998. Eine Richtlinie, die jedoch für viele Mitgliedsländer des Patentamtes – etwa die Schweiz, die Türkei oder Bulgarien – gar nicht vorgesehen war und bislang nur von einer Minderheit der EU-Länder in nationales Recht umgewandelt wurde. Auch eine Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus – soll aber nach dem Willen der Bundesregierung noch vor der Sommerpause erfolgen. Mit der Entnahme von Genen, Zellen und Organen aus dem menschlichen Körper werden so Entdeckungen zu Erfindungen und zu patentierbaren Produkten, sobald die kommerzielle Verwertung möglich scheint.

Greenpeace fordert daher

  • ein Verbot der Patentierung von Genen, Teilen des menschlichen Körpers, Pflanzen, Saatgut und Tieren;
  • sowie eine Neuverhandlung der Gen-Patenrichtlinie der EU.

V.i.S.d.P.: Dr. Christoph Then

 

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