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Pressekonferenz zu Patent auf Stammzellen, im Bild: Christoph Then (Berater von Greenpeace), Barbara Kamradt (Greenpeace) sowie der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery, 20012.
©Andreas Schoelzel/Greenpeace

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Für ethische Grenzen im Patentrecht macht sich auch die Bundesärztekammer stark. Deren Präsident Frank Ulrich Montgomery stand uns für ein Interview zur Verfügung.

Online-Redaktion: Wie steht die Bundesärztekammer zu Patenten auf Stammzellen?

Frank Ulrich Montgomery: Die Haltung der Ärzteschaft ist eindeutig: Embryonale Stammzellen dürfen niemals als kommerzielles Erzeugnis verwertet werden. Die industrielle Anwendung einer Erfindung, die embryonale Stammzellen verwendet, bedeutet, dass menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzt werden. Dass wir einen solchen Verstoß gegen die Ethik und die öffentliche Ordnung nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches.

Online-Redaktion: Warum ist es so wichtig, dass Stammzellen nicht patentiert werden?

Frank Ulrich Montgomery: Deutsche Ärztetage haben immer wieder bekräftigt, dass weder das menschliche Genom und Teile davon, noch Organe oder Zellen des menschlichen Körpers, also auch pluripotente Stammzellen patentierbar sein dürfen. Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind gemeinsames Erbe aller Menschen und dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken missbraucht werden.

Deshalb können lediglich für Verfahren und einzelne Verfahrensschritte zur Herstellung gentechnisch veränderter Medikamente Verwertungsrechte geltend gemacht werden. Menschliche Gene oder Gensequenzen dagegen sind keine Erfindungen, sondern Erkenntnisse über natürliche Gegebenheiten, die sich einer Patentierung entziehen sollten.

Online-Redaktion: Ab welchem Stadium sprechen Sie von einem Embryo?

{image_r}Frank Ulrich Montgomery: Wir haben immer wieder klargestellt, dass der Embryo von Anfang an das Potential besitzt, zur Person zu werden. Wenn man Willkür vermeiden will, kann der Beginn der Schutzwürdigkeit des Embryos deshalb nur am Zeitpunkt der Befruchtung festgemacht werden. Das heißt, das auch die unbefruchtete Einzelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert oder die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist, unter den Begriff des menschlichen Embryos fällt, soweit durch Verwendung dieser Techniken totipotente Zellen gewonnen werden.

Jede dieser totipotenten Zellen, die in dieser Form nur in den ersten Tagen der Entwicklung fortbestehen, trägt die Fähigkeit in sich, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln. Sie sind rechtlich als Embryonen zu bewerten, die nicht patentiert werden dürfen.

Da die Menschenwürde, auf die in der Biopatent-Richtlinie Bezug genommen wird, sich nicht nur auf das geborene Kind bezieht, sondern auch auf den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an, ist auch die Blastozyste etwa fünf Tage nach der Befruchtung als Embryo anzuerkennen.

Online-Redaktion: Werden die Zellen nicht schon entnommen, bevor man überhaupt von einem Embryo sprechen kann?

Frank Ulrich Montgomery: Die Erfindung, auf die sich das umstrittene Patent bezieht, betrifft Zellen, die dem Embryo im Stadium der Blastozyste entnommen werden. Dabei handelt es sich um sogenannte pluripotente embryonale Stammzellen. Zwar fallen diese - isoliert betrachtet - nicht unter den Begriff des Embryos. Es muss aber auch die Herkunft dieser pluripotenten Zellen berücksichtigt werden, da ihre Entnahme die Zerstörung des Embryos im Stadium der Blastozyste nach sich ziehen kann.

Online-Redaktion: Ist Stammzellenforschung denn nur mit Embryonen möglich?

Frank Ulrich Montgomery: Es ist einfach unnötig, Embryonen zu opfern, um Stammzellen zu erzeugen, solange sich die mit der embryonalen Stammzellforschung verfolgten Ziele mit gewebespezifischen adulten Stammzellen erreichen lassen. Diese Zellen zu gewinnen und zu nutzen ist ethisch viel weniger problematisch.

Sie bieten sogar den Vorteil, dass sich aus ihnen leichter Zelltransplantate herstellen lassen, die auch immunkompatibel sind, da adulte Stammzellen direkt aus dem Organismus des Transplantatempfängers selbst gewonnen werden können. Zudem ist bei Zelltransplantaten, die aus adulten Stammzellen hergestellt werden, das Risiko von Tumorbildung geringer. Das sind gute Gründe, unsere Anstrengungen auf diesem Gebiet zu intensivieren und Forschung zu betreiben, die sich unseren humanistischen Werten verpflichtet fühlt.

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