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Greenpeace ist als gemeinnütziger Verein verpflichtet sicherzustellen, dass Spendengelder nicht für die Tilgung der Schulden eines Erbes verwendet werden. In solchen Fällen, in denen die Verhältnisse sehr unklar sind, gibt es die Möglichkeit das zuständige Gericht anzurufen, welches dann einen Nachlassverwalter einsetzt. Damit wird verhindert, dass Greenpeace die Schulden eines Nachlasses aus Spendengeldern begleichen muss. Das ist besonders wichtig, da der Erbe grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen unbegrenzt für eventuelle Schulden des Verstorbenen haftet. Da auch im beschriebenen Fall nicht klar war, wie hoch der Nachlass verschuldet ist, hat das zuständige Nachlassgericht einen Nachlassverwalter eingesetzt.

Der Nachlassverwalter ist vor allem dafür zuständig, dass die Gläubiger des Verstorbenen, also die Personen, denen der Verstorbene etwas schuldete, ihr Geld bekommen. In einem förmlichen Verfahren werden die Ansprüche geprüft und, wenn der Nachlass beziehungsweise das daraus resultierende Geld ausreicht, erfüllt. Bis zum Abschluss des Nachlassverfahrens hat der Erbe, in diesem Fall Greenpeace, selbst keinerlei Zugriff auf den Nachlass. Wenn am Ende des Verfahrens etwas übrig bleibt, bekommt Greenpeace dieses Erbe.

Greenpeace hat momentan somit weder Zugriff auf das Erbe, noch kann Greenpeace den Nachlassverwalter anweisen, eine Lösung im Fall von Frau J. herbeizuführen. Obwohl wir keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Nachlassverwalter haben, haben wir ihm mitgeteilt, dass wir an einer gütlichen Einigung sehr interessiert sind. Hierbei hoffen wir nun auf den Gütetermin vor dem Landgericht Bielefeld, der in Kürze stattfinden soll.

Um alle Schulden aus dem Nachlass begleichen zu können, hat der Nachlassverwalter Haus und Grundstück verkauft. Dieses muss er laut Gesetz auch gegen den Willen des Verstorbenen tun, wenn, wie in diesem Fall, Schulden aus dem Nachlass zu begleichen sind. Auch Frau J. hat Forderungen an den Nachlass geltend gemacht. Nach Prüfung der Forderungen kam der Nachlassverwalter jedoch zu dem Schluss, dass die Forderungen von Frau J. nicht gerechtfertigt seien. Daraufhin hat Frau J. den Nachlassverwalter verklagt. Dieser hat seinerseits dann Forderungen gegen Frau J. aufgemacht.

Da Greenpeace nicht selbst an dem Rechtsstreit beteiligt ist, hatten wir nur die Möglichkeit den Nachlassverwalter zu bitten, den Fall gütlich beizulegen. Eine rechtliche Handhabe hat Greenpeace nicht. Der Nachlassverwalter ist vom Gericht eingesetzt und handelt im Sinne der Gläubiger. Er arbeitet weder im Auftrag noch im Interesse von Greenpeace. Greenpeace kommt lediglich zugute, dass wir durch den Einsatz des Nachlassverwalters nicht mit Spendengeldern für die Schulden des Nachlasses aufkommen müssen.

Auch für die Grabpflege hat der Nachlassverwalter Sorge zu tragen bis Greenpeace über das Erbe verfügen kann. Ab dem Zeitpunkt, an dem er Geld aus dem Nachlass zur Verfügung hatte, hat er die Grabpflege übernommen.

Als gemeinnützige Organisation hat Greenpeace das Ziel, globale Umweltprobleme bewusst zu machen und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen zu verhindern. Diese gemeinnützigen Zwecke erfüllt Greenpeace sowohl durch den Einsatz von Spendengeldern als auch mit Hilfe von Erbschaften. Es liegt nicht im Interesse von Greenpeace, Frau J. in Existenznöte zu bringen. Im Gegenteil, wir haben Verständnis dafür, welche Sorgen und Ängste ein unerwartet nach 17 Jahren aufgetauchter Erbvertrag auslösen kann. Aus diesem Grund haben wir den Nachlassverwalter gebeten, sich für eine gütliche Einigung einzusetzen.

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