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Fabrikarbeiterin in der Provinz Guangdong: Jeden Morgen müssen die Arbeiter:innen einer Jeanswaschfabrik in Xintang, Zengcheng, das Abwasser nach Steinen durchsuchen, die mit dem Stoff in industriellen Waschmaschinen gewaschen werden, um Stonewash-Denim herzustellen. In Xintang, wo sich die Wirtschaft auf die Textilproduktion konzentriert, hat Greenpeace ein hohes Maß an industrieller Verschmutzung festgestellt und die Auswirkungen auf die Gemeinde dokumentiert.
© Lu Guang / Greenpeace

Deutsche Unternehmen verfehlen Mindeststandards bei Umweltschutz und Menschenrechten

Nicht einmal jedes zweite deutsche Unternehmen hält Mindeststandards in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz ein, berichtet das Handelsblatt in seinem heutigen Morning Briefing. Dieses Armutszeugnis hat sich die deutsche Wirtschaft selbst ausgestellt, und zwar auf Nachfrage der Bundesregierung. Das Handelsblatt bezieht sich in der Meldung auf das sogenannte „Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“: Zwischen 2018 und 2020 hat die Bundesregierung darin größere Unternehmen um Auskunft gebeten. Noch sind die Ergebnisse nicht offiziell verkündet, erst morgen wird das Kabinett über diese Zahlen beraten.

Doch was gibt es da noch zu beratschlagen? Wenn die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, muss dieses Debakel für deutsche Großunternehmen Folgen haben. Das Auswärtige Amt hat die Zielvorgabe gesetzt, dass „bis 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten nachweislich die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert hat“, das kann man auf der Seite des Ministeriums lesen. 

Und wenn nicht? Die Antwort steht im Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD unter dem Punkt „Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt“: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“ (NAP dient als Abkürzung für den oben erwähnten Nationalen Aktionsplan.) Damit gemeint ist: ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz

Initiative Lieferkettengesetz beklagt verwässertes Monitoring

Doch in der Großen Koalition herrscht seit längerer Zeit Streit um eine solche Gesetzgebung. Das Bundeswirtschaftsministerium unter Peter Altmaier (CDU) ist dagegen, auf der anderen Seite steht eine ungewöhnliche Allianz aus SPD und CSU: Hubertus Heil, sozialdemokratischer Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller aus der Unionsfraktion befürworten ein Lieferkettengesetz.

Ein aktuelles Briefing der Initiative Lieferkettengesetz zeichnet den Streit um Gesetzgebung und NAP-Monitoring auf und legt dar, wie nach der desaströsen ersten Runde der Befragung die Kriterien zugunsten der Wirtschaftsunternehmen verwässert wurden – mit Segen des Bundeswirtschaftsministeriums. Wie schlecht es um Umweltschutz und Menschenrechte in den Produktionsketten deutscher Unternehmen bestellt ist, zeigt sich nun in der zweiten Runde des Monitorings: Nicht einmal ein im Sinne der Wirtschaft überarbeiteter Fragenkatalog führt dazu, dass sich die Hälfte der Unternehmen Mindeststandards attestieren kann.

Was nun passieren muss

Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller müssen dementsprechend nun einen Referentenentwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen. Doch der muss deutlich ambitionierter sein als die zuletzt bekannt gewordenen Eckpunkte nahelegen und mehr ökologische Forderungen beinhalten, fordert Viola Wohlgemuth, Greenpeace-Expertin für Textil und Konsum: „Umweltschutz und der Schutz von Menschenrechten gehören zusammen. Ein Lieferkettengesetz ist nur dann wirksam, wenn es beides abdeckt.“

Für die Unternehmen muss es eine klare Haftungsregel geben, damit Schadenersatzklagen von Betroffenen auch wirklich Aussicht auf Erfolg haben. „Es muss klar sein: Wer Umweltschutz und Menschenrechte aus Profitgier missachtet, wird zur Verantwortung gezogen werden“, stellt Wohlgemuth skrupellosen Wirtschaftsbossen in Aussicht.

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Update 15. Juli 2020:

Gestern stellten Arbeitsminister Heil (SPD) und Entwicklungsminister Müller (CSU) die Ergebnisse des NAP-Monitorings offiziell vor, und tatsächlich: Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Das bedeutet: Deutlich weniger als 50 Prozent kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. Nun müsse der Koalitionsvertrag greifen, so die Minister, und ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die Unternehmen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten verpflichtet.

Greenpeace, BUND und die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichten heute ein Rechtsgutachten zur Ausgestaltung von Umweltaspekten in einem Lieferkettengesetz, ein Aspekt, der in den bislang bekannt gewordenen Eckpunkten des geplanten Gesetzes unterrepräsentiert ist. Das Ergebnis: Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen sind rechtlich machbar und praktisch umsetzbar. Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, hält ein solches Gesetz für alternativlos: „Die Politik ist mit ihrem Ansatz der freiwilligen Selbstverpflichtung grandios gescheitert. Die Wirtschaft unterbietet sogar ihre selbst gesetzten Mindeststandards. Künftig muss klar sein: Wer Umweltschutz und Menschenrechte missachtet, wird zur Verantwortung gezogen. Dafür braucht es jetzt ein wirksames Lieferkettengesetz!“

>>> Unterschreiben Sie unsere Forderung nach einem Lieferkettengesetz, das Umwelt und Menschen schützt!

 

Stellungnahme zum Lieferkettengesetz: Chance für den Umweltschutz

Stellungnahme zum Lieferkettengesetz: Chance für den Umweltschutz

21 | DIN A4

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