Juristische Expertise über Kontaktverfolgung per Corona-Tracing-App
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Nur mit Hilfe von digitalen Tools werden wir die Ausbreitung des Corona-Virus bekämpfen können – das ist dieser Tage ein weitverbreitetes Narrativ. Umso wichtiger ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht, mögliche Risiken der im Volksmund als „Corona-App“ benannten Contact-Tracing App zu beleuchten. Damit Grundrechte wie Datenschutz, Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden, führt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Auftrag von Greenpeace bis Ende Mai mit drei juristischen Kurzstudien ein Monitoring durch. Im Zentrum dieser Kurzexpertise: Die geplante Contact-Tracing-App der Bundesregierung.
„Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass Datenschutzrichtlinien auch in Zeiten von Corona-Apps eingehalten werden“, sagt Greenpeace-Politexpertin und Juristin Anna von Gall. „Die Angst vor dem Virus darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger in eine Überwachung einwilligen, ohne umfassend über deren Konsequenzen aufgeklärt worden zu sein.“
Missbrauch verhindern, über Datenschutz aufklären
So machen die Verfasserinnen der Studie insbesondere auf etwaige Missbrauchsmöglichkeiten und die rechtlichen Konsequenzen für die Nutzerinnen und Nutzer der Applikation aufmerksam. Obwohl die Datenerhebung eigentlich anonym erfolgen soll, berge die enorme Datenmenge bei falschem Umgang die Gefahr, dass im Nachhinein Personenbezüge hergestellt werden. Vor allem für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere könnte das eine Gefahr sein. Die Konsequenzen der App-Nutzung müssen deshalb unbedingt transparent gemacht werden. Greenpeace und GFF fordern außerdem, dass mit der App keine Quarantäneanordnungen digital überwacht werden dürfen.
Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz der App freiwillig ist. Dies muss laut den Autorinnen unbedingt gewährleistet werden und etwa ein mittelbarer Nutzungszwang verhindert werden. So dürften Arbeitgeber die Nutzung der Contact-Tracing-App nicht anordnen oder der Zugang zu Dienstleitungen und Orten wie Flughäfen, Restaurants oder Pflegeheimen von der Nutzung der App abhängig gemacht werden.
„Die Bundesregierung muss unbedingt sicherstellen, dass der Quelltext offengelegt wird, sagt Pauline Waller, Juristin und Projektkoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die App die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt und keine verborgenen Gefahren enthält.“
Gesundheitsminister Jens Spahn hat am 26. April die Einführung einer Corona-Tracing-App mit dezentraler Datenspeicherung angekündigt. Zuvor hatten Experten vor den Missbrauchsmöglichkeiten einer zentralen Datenspeicherung gewarnt.
„Corona-Apps“ und Zivilgesellschaft: Risiken, Chancen und rechtliche Anforderungen
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