Zunächst einmal: Der Atomausstieg ist beschlossene Sache und findet wie geplant statt. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Dann ist Schluss mit der Atomkraft. Daran ändert auch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts; die im Atomausstiegsgesetz vorgesehene Entschädigungsregelung wird darin nicht grundsätzlich in Frage gestellt, es müssen lediglich Unklarheiten beseitigt werden.
Nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall entschied das Bundesverfassungsgericht heute, die Gesetzesänderung von 2018 zur Entschädigung von Atomkraftbetreibern sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten. Der Gesetzgeber ist damit “weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet”, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. Kurz gesagt: Die Bundesregierung hat schlecht gearbeitet. “Heute wurde die Koalition zum Nachsitzen verdonnert”, sagt Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomenergie. “Peinlich ist das Urteil für die Bundesregierung allemal – insgesamt ist es jedoch keine große Sache.”
Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.
Paralleles Rechtssystem untergräbt Autorität des BVerfG
Neben dem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht betreibt der schwedische Energiekonzern parallel einen Rechtsstreit in der gleichen Sache vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington. Dort fordert Vattenfall mehr als sechs Milliarden Euro Entschädigung. Das ist weit mehr als das zehnfache der zu erwarteten Entschädigungsleistung nach dem Atomgesetz. Die muss jetzt zwar neu geregelt werden, ist aber vom Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich beanstandet worden.
“Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt sehr deutlich, dass das deutsche Rechtssystem auch für ausländische Investoren funktioniert und ein paralleles Rechtsverfahren nicht zu rechtfertigen ist”, sagt Smital. Wenn vom Schiedsgericht in Washington Vattenfall wesentlich höhere Entschädigungsansprüche zugesprochen werden sollten als durch die deutsche Gesetzgebung, würde damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts untergraben. “Es darf nicht sein, dass Vattenfall für ein und dieselbe Sache doppelt und überhöht entschädigt wird und sich den Atomausstieg auf Kosten der Bevölkerung vergolden lässt”, so Smital.
(mit Material von dpa)