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Protestaktion gegen Gorleben als Endlager: Symbolisches Fass mit Atommüll in einem Maisfeld
Bente Stachowske / Greenpeace

Greenpeace-Klage gegen Veränderungssperre in Gorleben gescheitert

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Eigentlich ist Fried Graf von Bernstorff Eigentümer einer Salzmine in Gorleben. Und eigentlich dürfte er deshalb auch Salz abbauen – wenn da nicht die Veränderungssperre wäre. Die besagt, dass niemand das Salz in Gorleben fördern darf, um einen etwaigen Standort für ein atomares Endlager nicht durch Schächte und Bohrlöcher zu gefährden.

Im Januar 2014 hatte Greenpeace gemeinsam mit Graf von Bernstorff Klage eingereicht: Dagegen, dass die seit 2005 bestehenden Gorleben-Veränderungssperre weiter andauert. Grund: Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Juli 2013 wurde die so genannte Erkundung des Salzstocks in Gorleben als mögliches Endlager für Atommüll für beendet erklärt. Damit entfiel schließlich auch der Sicherungszweck der Sperre. Denn: Wo offiziell kein Endlager mehr erkundet wird, muss auch nichts geschützt werden, so die Argumentation der Atomkraftgegner. Immerhin behauptet die Bundesregierung in dem Gesetz, dass Gorleben wie jeder andere Standort in dem neuen Auswahlverfahren behandelt würde. Eine Veränderungssperre ausschließlich in Gorleben ist für die Kläger der Beweis, dass das nicht stimmt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat diese Klage in erster Instanz am 1.Oktober 2015 als unzulässig abgewiesen, ohne sich inhaltlich mit dem Streitgegenstand auseinanderzusetzen. Die Richter ließen aber die Berufung zu. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich deshalb heute noch einmal mit dem Fall beschäftigt.

Mehr Schein als Sein

Die Argumente der Gegner sprachen eigentlich klar dafür: Die Bundesrepublik muss zur Aufhebung der alten Gorleben-Sperre verpflichtet werden. Doch das Gericht wollte den Regierenden diese Ohrfeige offenbar ersparen und wies die Greenpeace-Klage zurück. Nicht zuletzt deshalb, weil ab 1. April das neue Endlagersuchgesetz gilt. Das sieht nun für alle potenziellen Endlager-Standorte in Deutschland eine Veränderungssperre vor. An sämtlichen in Frage kommenden Standorten soll nun nicht tiefer als 200 Meter gebohrt werden dürfen, damit sie nicht unbrauchbar für ein Endlager werden.

Doch was Vertreter der Regierung als Beleg für ein ergebnisoffenes Verfahren und ein Ende der Bevorzugung von Gorleben als Endlager darstellen wollen, ist in Wahrheit wieder eine Sonderbehandlung für Gorleben. Schließlich wurde hier bereits mehrfach fast 1000 Meter tief ins Salz gebohrt. Eigentlich wäre der undichte Salzstock damit Geschichte. Doch die Politiker haben ein Hintertürchen im Gesetz geschaffen: Bohrungen zum Zwecke der „Fortsetzung einer Erkundung“ fallen nicht unter die 200-Meter-Regel. So bleibt Gorleben auch nach 40 Jahren Irrweg weiterhin als Endlager im Rennen.  „Wieder einmal sind es die Umweltgruppen, die jahrelang klagen müssen, damit die Politik auch nur einen halben Zentimeter von der Sackgasse Gorleben abrücken muss – nur, um dann den nächsten Trick zu versuchen und die Bürger zu veräppeln“, sagt Mathias Edler, Greenpeace-Experte für Atomkraft. „Deswegen bleiben wir weiter an dem Thema dran.“

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