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Greenpeace-Aktion
Paul Lovis Wagner / Greenpeace

Atomwaffenverbotsvertrag: Endlich unterzeichnen bitte!

Der  Atomwaffenverbotsvertrag will jeglichen Umgang mit Atomwaffen verbieten, selbst das damit Drohen. Österreich hat ihn  unterzeichnet, Deutschland bis dato noch nicht.  Der ehemalige österreichische Botschafter Dr. Thomas Hajnoczi analysiert für Greenpeace die Konsequenzen eines deutschen Beitritts zum Atomwaffenverbotsvertrag.

Eine breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung tritt für eine Welt ohne Atomwaffen und ein Atomwaffenverbot ein. Deutschlands Forderungen an Nuklearwaffenstaaten sind wichtig, doch die wirklich relevante Frage ist: Was kann Deutschland selbst unternehmen, um einen konkreten Beitrag für eine Welt ohne Atomwaffen zu leisten?

2010 haben sich alle Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrags, also auch Deutschland, zu einer Politik verpflichtet, „die voll vereinbar mit dem Vertrag und dem Ziel einer Welt ohne Atomwaffen ist.“ Trotzdem hat sich Deutschland mehrfach (zuletzt im März 2024) dagegen entschieden, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. 

Das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen ist nicht naiv, sondern die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass Nuklearwaffen nicht wieder – sei es absichtlich oder unabsichtlich, etwa durch technisches Gebrechen oder Irrtum – das Leben von hunderttausenden Zivilisten und Zivilistinnen auf leidvolle Weise auslöschen, wie es 1945 in Hiroshima und Nagasaki der Fall war. Im Gegensatz zu damals, als nur die USA über Atomwaffen verfügten, würde es heute bei einem Einsatz kaum bei einzelnen Nuklearwaffenexplosionen bleiben, sondern eine gegenseitige Vernichtung, in extremis sogar globale Auslöschung unserer Zivilisation droht. Die auf wissenschaftlichen Kalkulationen beruhende „Weltuntergangsuhr“ steht gegenwärtig auf 100 Sekunden vor Mitternacht, so knapp vor einer von Nuklearwaffen verursachten Katastrophe wie nie zuvor.

Natürlich wird das Wissen über den Bau von Nuklearwaffen nicht wieder verschwinden. Deshalb bedarf es nicht nur zur Herbeiführung einer Welt ohne Atomwaffen, sondern auch zu ihrer Beibehaltung einer internationalen Rechtsnorm, die Nuklearwaffen verbietet. Schon bei biologischen und chemischen Waffen war deren vertragliches Verbot wesentliche Voraussetzung für ihre Eliminierung.

2017 fanden im Rahmen der UN-Vollversammlung, des repräsentativsten Forums der internationalen Gemeinschaft, die Vertragsverhandlungen statt. Am 7. Juli 2017 nahmen 122 Staaten den Text des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) an. Länder, die auch in Zukunft Nuklearwaffen entgegen ihrer Abrüstungsverpflichtung beibehalten wollen, also die Nuklearwaffenstaaten und diejenigen, die einen nuklearen Schirm wünschen, boykottierten die Verhandlungen. Leider war Deutschland den Verhandlungen ferngeblieben, obwohl es sonst an allen großen Verhandlungsprozessen im Rahmen der Vereinten Nationen teilzunehmen pflegt.

Was ist Was?

Was ist der Atomwaffenverbotsvertrag?

Text

Der Atomwaffenverbotsvertrag ist eine internationale UN-Vereinbarung, die die Entwicklung, die Produktion, den Test, den Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen verbietet, ebenso wie die Drohung damit. Am 22. Januar 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, trat der Vertrag in Kraft. Er wurde hauptsächlich von Ländern initiiert und unterzeichnet, die selber keine Atomwaffen besitzen.

 

Was ist der Atomwaffensperrvertrag?

Text

Der Atomwaffensperrvertrag (auch NPT von Non-Proliferation Treaty genannt) ist ein internationaler UN-Vertrag aus dem Jahr 1968, der das Verbot der Verbreitung und die Verpflichtung zur Abrüstung von Atomwaffen sowie das Recht auf die „friedliche Nutzung“ der Atomenergie zum Gegenstand hat. Der Atomwaffensperrvertrag wurde von den fünf Atommächten USA, der ehemaligen Sowjetunion/heute Russland, Großbritannien, Frankreich und der Volksrepublik China initiiert und unterzeichnet (sowie von den meisten anderen Ländern dieser Erde).

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Damit sich die furchtbaren Feuer von Hiroshima und Nagasaki nicht wiederholen, gibt es den Atomwaffensperrvertrag der UN. Regelmäßig diskutieren in New York die Unterzeichnerländer über die Umsetzung.

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Nukleare Abschreckung schafft Unsicherheit

Der AVV ist ein notwendiges Abkommen zur Umsetzung des Zieles einer atomwaffenfreien Welt. Deshalb wird die Bereitschaft, selbst einen Beitrag dazu zu leisten, an der Haltung zum AVV messbar. Auf die Notwendigkeit des Beibehaltens von Atomwaffen zu verweisen, lässt sich nicht mit der Erfüllung der Abrüstungsverpflichtung des Nichtverbreitungsvertrags vereinbaren. Das aus vielen Gründen fraglich gewordene Konzept der nuklearen Abschreckung wäre nur glaubhaft, wenn man tatsächlich zum Einsatz von Atomwaffen mit allen katastrophalen Folgen für die Menschheit bereit wäre, die Deutschland ja keinesfalls wünscht. Daher kann nukleare Abschreckung keine Sicherheit schaffen. Deutschland könnte eine aktive Rolle bei der Abkehr von diesem prekären Konzept spielen.

Rechtlich, politisch und praktisch ist ein deutscher Beitritt zum AVV möglich und machbar. Mit der Nato-Mitgliedschaft ist der AVV-Beitritt vereinbar. Dagegen steht eine Sicherheitspolitik, die auch in Zukunft auf Atomwaffen setzt, nicht nur im Gegensatz zum Atomwaffenverbots- sondern auch zum Nichtverbreitungsvertrag.

Letztlich gilt es politisch zu entscheiden, ob man diesen mit dem Willen der Bevölkerungsmehrheit und den eigenen Werten übereinstimmenden Schritt setzen will oder nicht.

Der vorliegende Text ist Ausschnitt eines Gastbeitrags der zuerst in der WELT erschien. Botschafter i.R. Dr. Thomas Hajnoczi war Leiter der Abrüstungsabteilung im österreichischen Außenministerium und Botschafter Österreichs bei den Vereinten Nationen in Genf.

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Deutschland votierte gegen AVV-Vertrag

Immer mehr Staaten treten dem sich seit Januar 2021 in Kraft befindlichen Vertrag bei. Aktuell liegen schon 86 Unterzeichnungen und 55 Ratifikationen vor. Im Dezember 2020 haben sogar 130 Staaten, gut zwei Drittel der Staatengemeinschaft, für die UN-Vollversammlungsresolution zum AVV gestimmt. Deutschland war nicht darunter, sondern votierte dagegen.

Da eine Welt ohne Atomwaffen nur mit einem Atomwaffenverbot erreicht werden kann, wäre eine Neuausrichtung der bisher ablehnenden deutschen Haltung logisch, wenn Deutschland selbst einen Beitrag zur Herbeiführung einer Welt ohne Atomwaffen leisten möchte. Ein erster Schritt könnte die Teilnahme an der AVV-Vertragsstaatenkonferenz im Januar 2022 in Wien als Beobachter sein.

Die wohl größte nötige Veränderung bei einem deutschen Beitritt wäre der Abzug der US-Atomwaffensprengköpfe aus Deutschland. Dieser wird ohnedies bereits seit Jahren diskutiert. Wegen der gesunkenen geopolitischen und militärischen Bedeutung haben die USA die Zahl der Sprengköpfe und Stationierungsorte bereits verringert. Ein sicherheitspolitischer Vorteil des Abzugs der letzten in Büchel verbliebenen – auf 10-20 geschätzten – Atomwaffensprengköpfe wäre, dass sich Deutschland dann nicht mehr zu einem prioritären Ziel eines Angriffes auf Atomwaffen machen würde. Die angebliche „Klammerfunktion“ dieser Waffenstationierung für die deutsch-amerikanischen Beziehungen erscheint im Lichte des engen vielschichtigen deutsch-amerikanischen Verhältnisses stark übertrieben. Mit oder ohne diese Atomsprengköpfe ist und bleibt Deutschland der zentrale US-Verbündete in Kontinentaleuropa. Die große Mehrzahl der NATO-Mitglieder hat keine US-Atomsprengköpfe auf ihrem Territorium stationiert, ohne dass ihnen deshalb Vorwürfe gemacht werden.

Um Stationierungsländern wie Deutschland den Beitritt zum AVV zu erleichtern, findet sich darin sogar die Möglichkeit, den Abzug erst einige Monate nach dem Vertragsbeitritt abzuwickeln.

Auch die anderen Verpflichtungen für Vertragsparteien des AVV sind die Konsequenz einer Politik, die tatsächlich eine Welt ohne Atomwaffen verwirklichen will:

  • In und von Deutschland aus dürften keine Übungen und Planungen mit Atomwaffen oder für deren Einsatz stattfinden.
  • Die Durchfuhr von Atomwaffen wäre zu untersagen.
  • Die Finanzierung eines Atomwaffenprogramms wäre verboten.
  • Schlüsselkomponenten, die ausdrücklich für den Bau oder die Erhaltung von Atomwaffen vorgesehen sind, dürften nicht mehr produziert und exportiert werden.

Deutschland weist eine gute Praxis bei der Umsetzung solcher Vertragspflichten bereits in anderen Zusammenhängen auf – etwa betreffend chemische Waffen. Daher stellen die entsprechenden Umsetzungsschritte gerade für Deutschland keine große Hürde dar.

Mit Nato-Mitgliedschaft vereinbar

Die Behauptung der Gegner des AVV, dass NATO-Mitglieder keine Vertragsparteien des AVV sein könnten, hält einer kritischen Prüfung nicht stand. Die Mitgliedschaft in der NATO beruht rechtlich auf dem Nordatlantikvertrag. Darin werden weder Atomwaffen noch nukleare Abschreckung erwähnt. Deutschland kann also gleichzeitig Vertragspartei des Nordatlantikvertrags und des AVV sein und den Verpflichtungen aus beiden Verträgen nachkommen. Dass zwei ehemalige NATO-Generalsekretäre, Javier Solana und Willy Claes, öffentlich die NATO-Staaten zum Beitritt zum AVV aufgerufen haben, unterstreicht die Vereinbarkeit.

Eine Beteiligung an der nuklearen Komponente der NATO hängt von den einzelnen Mitgliedern ab und zeigt eine große Bandbreite – nicht alle NATO-Staaten nehmen an der nuklearen Planung teil oder gestatten die Stationierung von Nuklearwaffen. Deutschland könnte bei einem Beitritt zum AVV seinen Gestaltungsspielraum nutzen und sich in Zukunft an der nuklearen Komponente nicht mehr beteiligen. Die konventionelle Zusammenarbeit würde voll weitergeführt werden

Deutschlands Weg zum Atomwaffenverbotsvertrag

Deutschlands Weg zum Atomwaffenverbotsvertrag

Anzahl Seiten: 22

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