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Im Falle der Tomate ist ein klarer Rechtsbruch nachzuweisen: Weder das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) noch die EU-Patentrichtlinie von 1998 zum Rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen erlauben Patente auf Züchtungsmethoden.

Das Amt beruft sich bei seinen umstrittenen Entscheidungen bevorzugt auf die ebenso umstrittene EU-Patentrichtlinie von 1998. Ihre Umsetzung in deutsches Recht wird ab Donnerstag im Bundestag verhandelt.

Die Richtlinie wurde im Wesentlichen vom EPAt und der Industrie ausgearbeitet. Sie verbietet zwar wie das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) Patente auf einzelne Pflanzensorten und Züchtungsmethoden, erlaubt aber generell Patente auf Pflanzen und Tiere. Die Natur wird dem Zugriff der Konzerne freigegeben.

Mittlerweile hat das Amt fast 400 Patente auf Pflanzen und Tiere erteilt. Dabei erhöhte sich die Anzahl der Neuerteilungen im Jahre 2003 gegenüber 2002 auf rund das Doppelte. Bei den Pflanzen stieg die Menge von 38 auf 72, bei den Tieren von 11 auf 25 Patente.

Für Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace, gehört die Richtlinie zurück auf die Schreibtische in Brüssel - mit dem Vermerk: Neu verhandeln!

Eine EU-Richtlinie, die dem Europäischen Patentamt erlaubt, Monopolpatente auf die belebte Natur zu vergeben, darf nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, sagt Then. Mit den Rechten an Soja, Mais, Weizen und Tomaten verkauft das Patentamt die Ernährungsgrundlagen der Menschheit. Die Bundesregierung muss den Missbrauch des Patentrechts endlich stoppen.

Hintergrundinformationen über die Praxis der Patenterteilung beim EPAt finden auf unserer Seite Rechtsbruch im Europäischen Patentamt

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