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In einer Resolution vom 26. Oktober hatte das Europäische Parlament betont, dass Forschungsinteressen nicht über die Würde des menschlichen Lebens gestellt werden dürften. Das Patent EP 1257168 verstoße zudem gegen das europäische Patentrecht. Doch das EPAt zeigt sich uneinsichtig: Das Amt behauptet, seine Herangehensweise bei Biotechnologie-Patenten sei äußerst vorsichtig. Davon spürt man jedoch wenig, wenn es um die Überprüfung des beanstandeten Patentes geht. So forderte das EPAt von der Öffentlichkeit, die Initiative zu ergreifen und Einspruch gegen das Patent einzulegen. Erst dann könne das Amt den Fall offiziell prüfen.
In der Resolution von vergangener Woche beklagt das Europaparlament die Praxis des EPAt und forderte die Europäische Kommission auf, Einspruch gegen das Patent einzureichen. Da die EU-Kommission untätig geblieben ist, hat Greenpeace Einspruch eingelegt, sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. Das Designerbaby-Patent ist mit der Würde des Menschen unvereinbar. Greenpeace fordert die EU-Kommission auf, die gesamte Praxis des Patentamtes zu überprüfen. Patente auf Leben müssen aus rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Gründen verboten werden.