Europaparlament: Beschluss gegen Patente auf Leben
- Nachricht
Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert
Ein besonderer Dorn im Auge war den Parlamentariern ein Patent zur Bestimmung des Geschlechts beim Menschen (EP 1257168). Greenpeace hatte es im Juli 2005 öffentlich gemacht. Das Patentamt wird aufgefordert, grundsätzlich keine Patente auf menschliche embryonale Zellen oder Keimzellen (Samen- und Eizellen) zu erteilen.
Seit Jahren weisen wir auf Patenterteilungen auf Teile des Menschen, auf Tiere und Nutzpflanzen hin. Endlich hat das Europäische Parlament sich der Sache - zumindest was den Menschen betrifft - angenommen, sagt Christoph Then, Greenpeace-Patentexperte.
Ein Bericht der EU-Kommission legt dar, wie unterschiedlich die gesetzlichen Standards in den einzelnen EU-Mitgliedsländer sind, die bei der Patentierung von Genen angewandt werden. Aus dem Bericht schließt Greenpeace, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht geeignet sind, um die entscheidenden rechtlichen und ethischen Fragen zu lösen. Wir befinden uns in einer rechtlichen Grauzone, die vor allem den Gentechnik-Konzernen den Zugriff auf Gene und Lebewesen einfach macht, so Then.
Vor dem Hintergrund der heutigen Resolution fordert Greenpeace eine komplette Revision der EU-Patentgesetze und wirksame Verbote der Patentierung von Lebewesen. Then: Auf die neue Bundesregierung kommt hier eine wichtige Aufgabe zu. Die derzeitige Praxis des Europäischen Patentamtes macht politische Entscheidungen dringlicher denn je.